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Reisefreiheit

15-Kilometer-Regel: Senat will durchgreifen – was ihr wissen müsst

Der Berliner Senat hat am Dienstag über die Umsetzung der 15-Kilometer-Regel entschieden. Erreicht die Sieben-Tage-Inzidenz in Berlin 200, tritt auch hier die Regel in Kraft. Auch, wenn es hart klingt: Für alle, die sich bereits an die Regeln halten, ändert sich eigentlich nichts. Menschen, die nach Berlin kommen, haben strikte Auflagen.

Bitte zuhause bleiben: Die 15-Kilometer-Regel trifft Berlin nun auch. Foto: Imago Images/Shotshop

15-Kilometer-Regel angesichts Bestimmungen eigentlich nur Formalie

Bücher kaufen in Potsdam, um den Schwielowsee spazieren – wenn die 15-Kilometer-Regel in Kraft treten sollte, haben Menschen aus Berlin immer noch einige Möglichkeiten, der Stadt zu entkommen. Allerdings sollten sie davon keinen Gebrauch machen; schon jetzt widersprechen solche Tätigkeiten den Lockdown-Regeln. Der Glaube, dass sich durch die „Corona-Leine“, wie wie Beschränkung der Reisefreiheit gern genannt wird, etwas ändere, ist falsch – wenn man sich bisher an die Regeln hält.

Denn schon jetzt sind Reisen aus Gründen wie Shopping oder um Seen schlawinern schlicht nicht erlaubt. Der Berliner Senat hatte beim letzten Update der Corona-Bestimmung abermals festgehalten, dass das Haus, die Wohnung, die Kommune oder die Wagenburg nur aus triftigen Gründen zu verlassen sei.

In Berlins Parks – hier etwas das Tempelhofer Feld – ist seit Wochen eigentlich gleichbleibend viel los. Lockdown? Kaum spürbar. Die 15-Kilometer-Regel ändert da nichts dran. Foto: Imago Images/Snapshot

Am Wochenende gestaltete sich das nach tip-Beobachtungen etwas anders: Berlins Parks waren voll, das trockene Winterwetter sollte vielen Bewohner*innen triftig genug erscheinen für ausgedehnte Spaziergänge in der Gruppe – und hier und dort auch ein Sektchen auf der Parkbank, trotz Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Im Prinzip wurde hier vielfach gegen die Regeln verstoßen.

Aus welchen Gründen darf ich im Lockdown das Haus verlassen?

Tatsächlich gelten als triftige Gründe zum Beispiel der Weg zur Arbeit, zur Pflege von Angehörigen, Behördengänge, aber immerhin auch Bewegung an der frischen Luft und Sport (übrigens nicht in der Gruppe). Erlaubt sind auch Besuche von Gotteshäusern (wozu in Berlin trotz kultischer Verehrung das Berghain übrigens weiterhin nicht zählt). Steht alles in den aktuellen Corona-Bestimmungen zum Lockdown. Grundsätzlich ist immer und überall Abstand zu wahren.

Die 15-Kilometer-Regel in Berlin: Wie wird sie umgesetzt?

Berlin gilt als ein Ort, die Grenzen als Startpunkt der 15-Kilometer-Regel. Ausflüge sind trotzdem nicht erwünscht. Foto: Imago Images/Patrick Scheiber

Wie im Rest des Landes soll die 15-Kilometer-Regel dann in Kraft treten, wenn der Inzidenzwert über 200 liegt. In einigen Bezirken, etwa Spandau (300) wird die 200 schon seit Tagen gerissen. Von Beginn an hat der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärt, es würde innerhalb der Stadtgrenzen kein Unterschied gemacht. Ein Wert für alle also. Genauso würde die 15-Kilometer-Regel ab Stadtgrenze gelten. Heißt: Theoretisch könnte man von jedem Punkt der Grenze zwischen Brandenburg und Berlin 15.000 Meter losmarschieren, alles in Berlin zählt nicht. Wäre da eben nicht die Einschränkung mit dem triftigen Grund.

Also sollte ich lieber nicht nach Brandenburg fahren?

Wenn es sich vermeiden lässt, solltet ihr lieber nicht nach Brandenburg fahren, korrekt. Ausnahmslos alle Kreise in Brandenburg liegen über dem Inzidenzwert von 200. Abgesehen von dem Bruch der Regeln ist es also vor allem auch eine Gefahr für die eigene Gesundheit – und, gern vergessen, der der anderen –, sich dort herumzutreiben.

Was droht mir, wenn ich die 15-Kilometer-Regel breche?

Sowohl Brandenburg als auch Berlin wollen die Einhaltung kontrollieren. Es drohen Bußgelder bis 500 Euro. Für die Beamten ist es sicher schwierig, einzuschätzen, ob Leute, die über den Alexanderplatz hetzen, nun aus Berlin oder Brandenburg kommen, und entsprechend umfassend zu kontrollieren – trotzdem ist es nicht ausgeschlossen. Möglich wären zum Beispiel Kontrollen an Bahnhöfen. Die „Berliner Zeitung“ zitiert auch „Senatskreise“: Vorstellbar wären demnach auch Kontrollen auf der Autobahn.

Wie wahrscheinlich sind große Einsätze gegen Regelbrecher?

Die Polizei lässt sich da natürlich nicht vollends in die Karten schauen. Sicher ist: Wenn die Zahlen trotz der Bestimmungen weiter auf einem derart hohen Niveau verweilen und es sich zwischen Humboldthain und Treptower Park weiter so anfühlt, als sei Großwandertag in Berlin, könnte es sicher entsprechende Großeinsätze geben.

Darf ich nach Berlin kommen?

Nicht alle Menschen in Berlin finden Touristen supertoll. Gerade sind sie aber wirklich breitflächig unerwünscht, egal ob aus 15 oder 1500 Kilometern Entfernung. Foto: Imago Images/IPON

Aus beruflichen Gründen und aus anderen wirklich wichtigen Anlässen: grundsätzlich ja. Grundsätzlich gilt: „Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Berlin einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet im Sinne des § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen und müssen das auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegende Testergebnis innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen können.“

Die Frage bei der Rückreise ist dann vor allem, welche Bestimmungen es am Herkunftsort gibt, ob etwa ein Land, ein Landkreis oder eine Stadt Ein- und Ausreisebestimmungen verfügt hat.

Ganz ehrlich? Wer hier nicht wirklich etwas zu suchen hat, bleibe doch einfach weg. Wir haben genug Corona, danke. Touristische Übernachtungen in Hotels sind auch weiter verboten.

Ist das alles sinnvoll?

Sicher, wenn sich die Menschen dran halten. Gleichzeitig muss man sagen: Es gibt Baustellen, einige sogar. Der „rbb“ zitiert etwa die BVG, die Auslastung der Busse und Bahnen sei bei 50 Prozent. Nach Pandemie und Lockdown klingt das tatsächlich einfach nicht. Aber gut, wenn alle weiter ins Büro müssen, dann opfern wir halt einfach weiter mit hohen Zahlen rum. Konsequent ist anders.

Darf ich denn zuhause Freunde treffen?

Naja, im Prinzip ist gemeinsam Mario Kart spielen und ein bisschen vor Netflix gammeln kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen. Dazu kommt aber der Faktor Vereinsamung/geistige Gesundheit/etc. Wichtig ist: Es darf maximal eine Person zu einem anderen Haushalt dazustoßen, nur wenn es sich dabei um eine alleinerziehende Person handelt, dürfen Kinder mit.

Ja, richtig: Wenn ihr einen Pärchenabend mit eurem Lieblings-Couple machen wollt, geht das nicht: Weil es nicht mehr ein HAUSHALT ist, mit dem man sich treffen darf, sondern – wie gesagt – eine PERSON. Endlich ein Grund, den*die Freund*in zu bitten, das nervige Anhängsel guten Gewissens daheim zu lassen. Juchu!

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