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Zwei Staaten, zwei Verfassungen, eine Ausbürgerung: Der (Rechts-)Fall Biermann



Die deutsch-deutsche Grenze war auch eine Grenze zwischen zwei grundgesetzlichen Ordnungen. Im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts herrschte im geteilten Deutschland eine verwirrende Lage: Die Bundesrepublik betrachtete alle Bürger*innen der DDR „als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes“, während die SED-Regierung ab dem Anfang der 1960er Jahre intensiv an der Einführung einer eigenen DDR-Staatsbürgerschaft arbeitete. Die Themenführung in der Ausstellung „Wolf Biermann. Ein Lyriker und Liedermacher in Deutschland” befasst sich mit ausgewählten Aspekten der deutschen Verfassungsgeschichte nach 1949 und liefert Antworten auf die häufigen Fragen zum Bürgerstatus des berühmten „in die Heimat vertriebenen“ Liedermachers: Musste Wolf Biermann 1953 nach seiner Übersiedlung in die DDR eingebürgert werden? Wie viele Pässe besaß er? Mit welchen rechtlichen und administrativen Konsequenzen musste er nach der Ausbürgerung 1976 rechnen? Wurde er nach dem Entzug der DDR-Staatsbürgerschaft staatenlos?

Fotografie von Wolf Biermann bei seiner Einreise in die DDR am Berliner Grenzübergang in der Invalidenstrasse, 1. Dezember 1989
Fotografie von Wolf Biermann bei seiner Einreise in die DDR am Berliner Grenzübergang in der Invalidenstrasse, 1. Dezember 1989 © DHM

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