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Gastronomie nach Corona: Was Gastronom*innen jetzt wissen müssen

Für die Berliner Gastronomie sind das gerade unsichere, ja, katastrophale Zeiten. Aber die Bundesregierung zeigt Lösungsbereitschaft – zumindest ein wenig.

Leere Tische am Gendarmenmarkt: Für viele Gastronomiebetriebe geht es jetzt um die Existenz. Foto: imago images/STPP

Um in der Sprache des Kulinarischen zu bleiben. Nun kommt ein Beitrag, der ist eher: trocken Brot. Und doch dürfte er für fast alle Berliner Gastronom*innen dieser Tage das Brot&Butter-Thema verhandeln: Welche Gesetze und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen greifen jetzt? Und vor allem was hat sich verändert?

Das Wichtigste zunächst: Die Anmeldungspflicht einer Insolvenz ist für alle vom Shutdown betroffenen Betriebe bis zum 30. September ausgesetzt. Bisher konnte jede*r Unternehmer*in, der nicht binnen drei Wochen nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gestellt hatte, der Insolvenzverschleppung bezichtigt werden. Dieser Druck fällt jetzt weg. Und hilft etwa auch, Rettungsschirme und Solidaritätsfonds besonnen aufzusetzen. Klar, Geld muss schnell fließen, denn die betroffenen Unternehmen sind ja weiterhin pleite. Und doch schafft diese Regelung Zeit und Luft für Gespräche. Mit dem Vermieter, den Lieferanten, mit dem Team.

Auch Betriebe, die aufgrund der in vergangenen Tagen bereits ausgebliebenen Einnahmen (und der Flut an Stornierungen) bereits Insolvenz angemeldet hatten, können auf diese am Montag beschlossene Regelung zurückgreifen. Wir wünschen uns dennoch weitergehende Schritte. Frankreich hat es ja bereits vorgemacht und beispielsweise für betroffene Betriebe sämtliche Steuervorauszahlungen ausgesetzt.

Unbürokratische Hilfe

Dabei hilft auch das unbürokratisch, also sofort, eingerichtete Kurzarbeitsgeld. 60 Prozent des Lohns werden von der Agentur für Arbeit übernommen, wenn, wie in diesem Fall, die Arbeit eben ganz wegfällt. Das reicht um laufende Kosten zu decken, die Miete, die Versicherungen. In einer Branche, in der eben auch das Trinkgeld immanenter Bestandteil einer Mischkalkulation ist, reicht es für mehr nicht. Immerhin: Kurzarbeitsgeld kann rückwirkend zum 1. März beantragt werden.

Bleiben die vielen Freiberufler*innen in der Gastronomie. Dort der Koch, der bis dato aus dem Miteinander aus eigenen Popups, Catering-Aufträgen und den Tagessätzen der Berliner Restaurants ein zuletzt tatsächlich gestiegenes Einkommen hatte. Da die Servicekraft, die auf wechselnde Schichten in wechselnden Lokalen zwingend angewiesen war. Ist Essen nun wirklich das neue Pop? Bis zu 15.000 Euro hat Berlins regierender Bürgermeister allen freischaffenden Kreativen heute zugesagt, die durch die Raster aller übrigen Förderprogramme fallen sollten. Wir plädieren dafür, auch das Kulinarische in diesen Sinne als Kreativwirtschaft zu begreifen. Wenngleich unser Essen zu allererst ein wunderbares Handwerk bleibt.


Mit der Aktion tip Berlin hilft! wollen wir jene zusammenführen, die Hilfe geben können und die sie brauchen. Machen Sie mit!

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