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2G-Regel beschlossen: In Berliner Clubs darf wieder getanzt werden

Manchmal schien es im Laufe der vergangenen anderthalb Jahre, als würde es diese Möglichkeit nie wieder geben, aber jetzt ist es doch so weit: Das Tanzverbot in den Innenräumen von Berliner Clubs ist gefallen, Geimpfte und Genese können wieder in Berliner Clubs tanzen – auch drinnen. Das hat der Berliner Senat am Dienstagnachmittag beschlossen und ist damit einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts gefolgt.

Tanzen ohne Einschränkungen: Wer geimpft oder genesen ist, kann das wieder tun, denn in Innenräumen von Berliner Clubs ist die 2G-Regel beschlossen worden. Foto: Imago/Brigani-Art
Tanzen ohne Einschränkungen: Wer geimpft oder genesen ist, kann das wieder tun, denn in Innenräumen von Berliner Clubs ist die 2G-Regel beschlossen worden. Foto: Imago/Brigani-Art

2G in Clubs: Tanzen ohne Maske

Was bedeutet 2G für Clubgänger:innen? Sofern sie geimpft oder genesen sind, dürfen sie nun ohne Einschränkungen in Clubs tanzen – also ohne Maske, ohne Abstand und mit so vielen anderen, wie die Clubs hereinlassen wollen. Corona-Obergrenzen für die Anzahl an Party-Gästen gibt es nicht. Schnelltests dagegen verlieren mit der 2G-Regelung an Bedeutung. Ein negatives Schnelltest-Ergebnis reicht nicht aus, um auf Partys gelassen zu werden – zumindest bei Partys in den Innenräumen von Clubs. Ob die Clubs die 2G-Regelung in Zukunft auch für Open-Air-Partys anwenden, wird sich zeigen.

Die Clubcommission rechnet damit, dass die Regelung am Freitag in Kraft tritt. Und bemängelt, dass im Senat ihrem Vorschlag, „eine Option mit PCR-Tests anzubieten, leider nicht entsprochen worden sei“. Die Club Commission hatte Anfang August zusammen mit dem Senat eine Test-Partyreihe angeschoben, bei der drinnen, ohne Abstand und ohne Maske getanzt werden durfte, aber mit PCR-Tests für alle Gäste vor und nach den Partys.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte das generelle Tanzverbot in Innenräumen vor zehn Tagen gekippt. Die Argumentation: Einschränkungen seien angesichts der Pandemie zwar rechtens, jedoch nicht für Geimpfte und Genesene. Damit gab das Gericht gab dem Eilantrag einer Club-Betreiberin aus Charlottenburg in diesem Punkt statt.


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