Berlins Clubkultur

Clubs bald innen auf? Senat kämpft nicht gegen Öffnungs-Urteil

Nach einem Gerichtsurteil dürfen Berlins Clubs Hoffnung haben, bald auch wieder innen öffnen zu dürfen. Nach dem Club „The Pearl“ gegen das Tanzverbot für geschlossene Räume geklagt hat, entschied das Berliner Verwaltungsgericht zugunsten des Charlottenburger Betriebs. Nun steht fest: Der Senat wird gegen das Urteil nicht in Berufung gehen. Das erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller.

Wenn die Clubs in Berlin innen wieder öffnen dürfen, könnte das bald wieder gewohntes Bild sein: wartende Gäste vor dem Tresor. Foto: Imago/F. Anthea Schaap

Urteil pro Tanzen: Clubcommission mit Einschränkungen erfreut

Konkret bezog sich die Klage nur auf „The Pearl“. Die Klagenden hatten Erfolg, da das Gericht angesichts der derzeitigen Regelung – Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien vorläufig zuzulassen – keinen Grund sah, dass dann nicht auch ein Tanzbetrieb erlaubt werden kann. Dämpfer für alle, die schon im Kopf das Outfit für den nächsten Rave kombinieren: Eine Maske wäre dabei weiterhin Pflicht – und eben eine Impfung oder eine Genesung.

Die Berliner Clubcommission zeigte sich mit Einschränkungen erfreut über das Urteil – und nun über die Entscheidung des Senats, nicht weiter für ein Tanzverbot zu kämpfen. Wenngleich die neue Dynamik in Berlins Clubwelt nicht gleichbedeutend ist mit der Annahme, für die Clubs sei nun alles vom Tisch, auf die Tür, tanzen!

Es bestehe in den Augen der Interessenvertretung durch das Urteil durchaus das Risiko, „dass bei den zu erwartenden steigenden Infektionszahlen im Herbst die Regelungen verschärft werden und damit die notwendige Planbarkeit für Veranstalter:innen weiterhin nicht gegeben ist.“ Generell spricht sich die Clubcommission für ein generell abstands- und maskenfreies Tanzvergnügen aus – mit dafür sehr strengen Einlassregeln.

Clubcommission zeigt Szenarien für sicheren Club-Betrieb auf

Damit sicher gefeiert werden kann, wurden zwei Szenarien entwickelt:

Bei niedrigem Infektionsgeschehen:

  • Einlass für Geimpfte und Genesene sowie PCR Getestete
  • Keine Masken-/Abstandspflicht
  • „Clubcommission PCR Test“ für 15 Euro innerhalb von vier Stunden (nach Absprache mit Berliner PCR-Laboren)
  • Testnachweis via BaerCode App, Ausweiskontrolle, QR-Code Scanner am Eingang

Bei hohem Infektionsgeschehen:

  • Verpflichtende PCR-Tests für alle Teilnehmer:innen
  • Keine Masken-/Abstandspflicht
  • „Clubcommission PCR Test“ für 15 Euro innerhalb von vier Stunden (nach Absprache mit Berliner PCR-Laboren)
  •  Kostenfreie PCR-Tests für vollständig geimpfte Personen ab 18 Jahren (ähnlich wie „Bürgertest“)
  • Kostenpflichtige PCR-Tests für Ungeimpfte erhöhen die Impfbereitschaft in der Zielgruppe. Das negative PCR-Testergebnis könnte auch für andere kulturelle Aktivitäten, sowie Bar – und Restaurantbesuche genutzt werden)
  • Testnachweis via BaerCode App, Ausweiskontrolle, QR-Code Scanner am Eingang
Wer drinnen feiern will, muss mit PCR-Tests leben – zumindest ist das in den Szenarien der Clubcommission zum Indoor-Feiern in Berliner Clubs vorgesehen. Hier warten Partygäste des Pilotprojekts am Kitkat auf ihren PCR-Test. Foto: Imago/Pemax

Nicht alle Menschen können die Anforderungen erfüllen

Das Urteil des Verwaltungsgericht sei zwar ein guter Anfang, aber auch deshalb nicht ausreichend, weil nicht alle Menschen in Berlin die damit geltende Anforderung Genesen oder Geimpft erfüllen können. Es schließe „Menschen aus, die nicht geimpft sind beziehungsweise nicht geimpft werden können“, so Lutz Leichsenring, Sprecher der Clubcommission.

Zuletzt hatten Senat, Clubcommission und Charité gemeinsam ein Testprojekt gestartet, bei dem in sechs Berliner Clubs tatsächlich ohne weitere AHA-Regeln gefeiert wurde. Die Ergebnisse des Club-Testlaufs mit PCR-Ergebnissen fielen positiv aus.


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