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Konzerttickets müssen wegen Corona storniert werden, ein Problem für die Berliner Veranstalter

Viele Konzerttickets müssen wegen Corona von den lokalen Veranstaltern storniert werden, weil die Konzerte gar nicht stattfinden dürfen. Der Ticketanbieter CTS Eventim berechnet trotzdem Gebühren, das ist ein Problem

Konzerte fallen in Berlin wegen Corona aus. Auch die Konzerttickets müssen storniert werden.
Wegen Corona müssen Konzerttickets storniert werden. Hier die Plakatwand des SO36 in Kreuzberg mit dem Hinweis auf die Absage aller Veranstaltungen. Foto: Imago / snapshot

70 Cent oder 1,10 Euro – das klingt erst mal nicht so wild. Wie eine Briefmarke eben. Ein Problem bekommt man vielleicht trotzdem, wenn man mal eben schnell zehntausend Briefmarken aus der Portokasse finanzieren soll. So ähnlich fühlen sich wohl auch gerade einige Konzertveranstalter. Als wäre es nicht genug, dass ihnen zur Corona-Zeit all die wichtigen Einnahmen gecancelter Konzerte entgehen. In dieser Phase geringer Einnahmen werden ihnen zudem vom Ticketanbieter CTS Eventim auch noch, je nach Tarif, 70 Cent oder 1,10 Euro Gebühren berechnet – pro storniertem Ticket. Auf den Kosten sitzen am Ende die Veranstalter. Die Vorverkaufsgebühren hingegen hat der Ticketkäufer ja bereits gezahlt – und erhält sie auch nicht zurück.

Christian Morin von Headquarter Entertainment (die etwa Konzerte von Swans, Beach House und Anna von Hausswolff veranstalten) hat das in einem öffentlichen Facebook-Post kritisiert – und ein Beispiel vorgerechnet: „Der Konzern zieht für jedes stornierte Ticket bei den Konzertkassen 1,10 Euro ein. (…) Ein Veranstalter, der z.B. in seiner Stadt 20 Konzerte im Monat durchführt von 300 – 1500 Menschen und sagen wir mal 10.000 Tickets verkauft, muss dann bei null Umsatz und laufenden Kosten 11.000 Euro pro Absagemonat an CTS bezahlen.“

Bald schon könnte die Rückgabe wegen Corona stornierter Konzerttickets anders aussehen

Das hat es in sich. Und es kann verwundern, wo doch Klaus-Peter Schulenberg, Gründer und CEO von CTS Eventim, im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am 25. März noch verkündete, seine eigene Firma, Eventim, könne durchaus zwei Jahre Krise durchstehen, wohingegen kleinere Veranstalter gefährdet seien. Das klingt erst mal so, als könnte Eventim die kleineren Konzertveranstalter (mit denen Eventim ja kontinuierlich verdient) in diesen harten Zeiten etwas schonen. Andreas Oberschelp vom Konzertveranstalter Puschen sieht es so: „Die Eventim-Stornogebühr gibt es ja nicht erst seit der Coronakrise“, sagt er dem tip. „Aber natürlich würde ich mir in der aktuellen Zeit schon Solidarität für kleine Veranstalter von den Big Playern wünschen.“

Doch bald schon könnte die Rückgabe von Konzerttickets ohnehin anders aussehen. Im sogenannten Corona-Kabinett der Bundesregierung wurde am 2. April ein Beschluss für eine Gutscheinlösung Freizeitveranstaltungen gefasst. Wortwörtlich heißt es in dem Beschluss: „Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. (…) Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.“ 

Am 8. April soll abermals im Kabinett beratschlagt werden – um dann mit den Regierungsfraktionen ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Vielleicht hätten sich die Stornogebühren damit ja auch erledigt, weil man dann nicht mehr in dem Sinne storniert, sondern „umbucht“ auf ein anderes, ein späteres Konzert. Für die Veranstalter wäre es gut. Und auch für die Musik. Besonders für die Indies könnte es das Überleben bedeuten. Ein Jammer wäre es hingegen, wenn am Ende nur die ganz Großen heil durch die Krise kämen.


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