Kommentar: Staatsminister vs. Buchhandlungspreis – Weimerer Republik

Was für eine Überraschung: Wolfram Weimer ist kein großer Verteidiger der freien Kunst! Beim Deutschen Buchhandlungspreis ließ der Kulturstaatsminister drei nominierte Buchhandlungen nachträglich von der Liste streichen. Begründung: „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes. Welche genau? Irgendwas wird da schon gewesen sein, trust me, bro. Das Verfahren legt eher nahe: Hier wurde kein Problem entdeckt, sondern eines gesucht.
Plötzlich diskutierte man über den Schriftzug „Deutschland verrecke“ an einer der Fassaden. Dass die Zeile von der Band Slime stammt und schon 2000 vom Verfassungsschutz im Rahmen der Kunstfreiheit als zulässig bewertet wurde? Geschenkt. Dass Slime nicht in Weimers Kulturkanon passt, ebenfalls geschenkt. Heinrich Heine („Denk ich an Deutschland in der Nacht…“) dann aber vermutlich auch nicht.
Dabei könnte man von jemandem, der gern über den „Untergang des Abendlandes“ sinniert, doch ein gewisses Interesse am literarischen Erbe erwarten. Was ist mit Thomas Mann, mit Bertolt Brecht – die erfahren haben, was passiert, wenn ein Staat anfängt zu definieren, welche Kultur noch tragbar ist?
Ach was, Weimer hat es doch nicht auf die Kunstfreiheit abgesehen, er will nur die „Mitte stärken“. Und man könne es dem Steuerzahler nun mal leider nicht vermitteln, warum sein Geld an eine Buchhandlung geht, die sich mit solch randständigen Parolen schmückt.
Nur: Seit wann fördert der Staat ausschließlich das, was der Mehrheit gefällt? Und inszenierte Weimer sich nicht eben noch medienwirksam als Verteidiger der (hochsubventionierten) Oper gegen Schauspieler und Hochkulturbanause Timothée Chalamet? Der Staat soll Kunst nicht der Mehrheitsmeinung unterwerfen. Er soll ihre Freiheit sichern.
Ich persönlich versuche, mich in diesen unheimlichen Zeiten an der Literatur festzuhalten. Am liebsten an der, die unbequem ist.