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Steuererklärung für Selbstständige: Tipps zum Steuern sparen

In Berlin wird Selbstständigkeit großgeschrieben. Der Anteil der Selbstständigen liegt mit 11,9 Prozent deutlich höher als im Rest der Republik (9,9 Prozent). Seit der Wende ist in der ehemals geteilten Stadt eine blühende Start-up-Szene entstanden.

Leider zieht die Selbstständigkeit auch höhere Anforderungen nach sich, was die Ableistung der Steuererklärung angeht. Bei Arbeitnehmer:innen übernahm dies der Arbeitgeber, Selbstständige müssen sich hingegen eigenverantwortlich darum kümmern. Seit 2011 gilt zudem eine Pflicht zur elektronischen Steuererklärung, jedoch gilt für viele das dafür vom Bund gestellte Steuerportal Elster als alles andere als intuitiv.

Dennoch bietet die Steuererklärung Selbstständigen eine Menge Chancen zum Steuern sparen. Steuerexpert:innen offerieren zuhauf die Dienstleistung der Steuerberatung. In der Hauptstadt hat die Steuerkanzlei aus Berlin Friedrichshain einen sehr guten Ruf. Steuerberater:innen machen mit den Formalien vertraut und kennen die Schlupflöcher. Hier ein paar Tipps zur legalen Minderung der Steuerlast.

Von Homeoffice bis Kirchensteuer: Einige Steuern sind für Selbstständige absetzbar. Foto: Unsplash/The New York Public Library
Von Homeoffice bis Kirchensteuer: Einige Steuern sind für Selbstständige absetzbar. Foto: Unsplash/The New York Public Library

Welche Steuern sind für Selbstständige zu zahlen?

Die Steuerpflicht erstreckt sich für Selbstständige auf die Zahlung der Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Diese Erklärung gilt allerdings unter dem Vorbehalt, dass Selbstständige sich nicht als Kleinunternehmer ausgewiesen haben.

Die Vergünstigungen beim Steuerrecht gelten nämlich für alle Selbstständigen, deren Erwerb pro Jahr unter 22.000 Euro liegt. Kleinunternehmer sind nach §19 Umsatzsteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit und müssen lediglich eine Einkommenssteuer zahlen.

Auch bei der Vermögenssteuer gibt es im Steuerrecht für Selbstständige einen Freibetrag, der bei 9.408 Euro liegt. Ansonsten ist die Einkommenssteuer nach Vermögen gestaffelt. Ihre Höhe reicht von 14 Prozent bei einem geringen Einkommen bis zu 42 Prozent bei einem Jahreseinkommen ab 57.052 Euro.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hat für Kleinunternehmer in der Regel keine Bedeutung. Sie müssen in ihrer jährlichen Steuererklärung lediglich angeben, keine Einnahmen aus der Umsatzsteuer gezogen zu haben.

Vereinfachtes Verfahren für Kleinunternehmen

Kleinunternehmen profitieren darüber hinaus von einem vereinfachten Verfahren bei der Steuererklärung. Während Gewerbetreibende mit höheren Einkommen ihre Steuererklärung vierteljährlich oder sogar monatlich einreichen müssen, ist für Kleinunternehmer lediglich einmal im Jahr eine Steuererklärung vorgeschrieben.

Der Stichtag ist seit 2018 der 31. Juli und die Angaben beziehen sich auf das vorherige Steuerjahr. Die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ersetzt zudem die komplizierte Bilanzerstellung.

Welche Steuern sind absetzbar?

Grundsätzlich sind Betriebsausgaben und Freibeträge für die Möglichkeiten der Steuereinsparungen entscheidend. Betriebsausgaben sind zunächst alle Ausgaben, die mit dem eigenen Unternehmen in Verbindung stehen. Für anerkannte Betriebsausgaben entfällt die Steuerpflicht ganz oder teilweise. Freibeträge sind alle anderen Beträge, die von der Steuer abgesetzt werden können.

Home-Office

Wer als Selbstständiger im Home Office arbeitet, kann die Kosten für sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dies betrifft die Kosten für die Internetverbindung, das Büromaterial, den Telefonanschluss und unter Umständen sogar die Miete. In der Regel reicht eine Schätzung, zu welchen Anteilen die Kosten für Miete, Internet und Telefon zur Führung des eigenen Unternehmens beigetragen haben.

Berufsfahrten

Sind mit der freiberuflichen Tätigkeit viele berufliche Fahrten verbunden, dann können auch diese als Freibeträge von der Steuer abgesetzt werden. Selbstständige sollten sich in diesem Fall darum bemühen, dass ihr Fahrzeug als Betriebsvermögen anerkannt wird. In diesem Fall kann das Finanzamt die Kosten für die Autoversicherung, den Sprit und Reparaturen übernehmen.

Bei der Anerkennung ihres Autos als Betriebsvermögen sollten Selbstständige bedenken, dass im Falle des Verkaufs des Autos eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns erfolgen kann. Kommt es zu einem Unfall in Folge einer Berufsfahrt, dann können die Unfallkosten von der Steuer abgesetzt werden. Ansonsten gilt für Berufsfahrten, dass grundsätzlich 30 Cent pro Kilometer absetzbar sind und dass Selbstständige für den Beleg ein Fahrtenbuch führen sollten. Die Quittungen an der Tankstelle sind ebenfalls zu verwahren.

Weiterbildung

Der Staat unterstützt die Eigeninitiative zur beruflichen Weiterbildung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Ausgaben für Weiterbildungen zum Beispiel für ein Zweitstudium, eine Berufsschule, kostenpflichtige Online-Kurse und Tagungen von der Steuer abgesetzt werden können.

Sonderausgaben

Schließlich definiert der Gesetzgeber bestimmte private Kosten als Sonderausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können. Beispiele dafür sind Kosten für Kinderbetreuung, Kinderunterhaltskosten, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge für die private Alterssicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, Kirchensteuer und Bestattungen.

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