Papa ist über die Vorweihnachtszeit zu dick geworden und passt nicht in sein Geschenk, Omas Füße sind zu zart für die kratzigen Socken, Opa mag doch keine Zinnsoldaten. Die Zeit der Geschenke ist gewöhnlich auch eine Zeit des Umtauschs. Wohin mit all den ungewollten Weihnachtsgeschenken, wenn doch der Einzelhandel geschlossen ist? Welche Bestimmungen zur Rückgabe von Waren gibt es? Welche Rechte haben Käufer*innen?
Das (ungeschriebene) Rückgaberecht
Innerhalb von 14 Tagen können hässliche Blusen, blöde Brettspiele oder gruselige Kuscheltiere gewöhnlich ohne Angabe von Gründen zurückgebracht werden – der Kaufpreis wird bei Vorlage des Kassenbons erstattet. Im Bundesgesetzbuch ist jedoch von diesem Rückgaberecht keine Rede, lediglich Waren mit Sachschäden fallen unter das Rückgaberecht. Die meisten Einzelhändler haben jedoch so etwas wie ein ungeschriebenes Gesetz entwickelt: Die Kulanz der Rückgabe. Der unzufriedene Kunde darf seine gekaufte Ware zurückgeben, auch wenn diese nicht beschädigt ist, vielerorts wird mit diesem kulanten Rückgaberecht geworben.
Rückgaberecht während des Lockdowns
Kulanz hin oder her, die Geschäfte bleiben für den Umtausch geschlossen, es sei denn man hat Tchibo-Produkte aus dem Supermarkt für seine Lieben erworben – oder online bestellt. Die gängige 14-Tage-Rückgabe-Frist kann also nicht eingehalten werden, denn der Einzelhandel wird mindestens bis zum 10. Januar geschlossen sein. Doch dann kommt die Kulanz doch wieder ins Spiel, denn die meisten Geschäfte verlängern das sogenannte Rückgaberecht.
Die Geschäfte, die ihre Rückgabefrist nicht verlängern oder generell kein Rückgaberecht anbieten, bewegen sich dennoch im rechtlich legalen Rahmen, denn unbeschädigte Waren müssen vom Händler nicht zurückgenommen werden. Manche Käufer*innen bleiben also möglicherweise auf den Geschenken sitzen, die die Familie nicht will. Das ist jedoch unwahrscheinlich, da sich die meisten Läden an dem Mantra des Kunden als König orientieren.
Verlängerung der Rückgabefrist
Sage und schreibe 100 Tage Rückgaberecht räumt der Bekleidungsriese H&M seinen Kund*innen ein, 45 Tage gibt’s beim Dessous-Geschäft Hunkemöller, außerdem darf Gekauftes per Post zurückgeschickt werden. Galeria Kaufhof/Karstadt hat die Rückgabefrist bis zum 31.1.2021 verlängert. Etliche Geschäfte werden weitere Rückgabeverlängerungen beschließen.
Die Quintessenz: Da es kein Gesetz zur Rücknahme unbeschädigter Ware gibt, gibt es auch keine allumfassenden Regelungen zum Umtausch während pandemiebedingter Ladenschließungen. Jeder Einzelhandel darf seine kulanten Rückgaberechte selbst beschließen, sodass ihr, je nachdem wo ihr geshoppt habt, nochmals nachsehen solltet, welche Fristverlängerungen es gibt.
Wenn der jeweilige Ort generell den Umtausch von Waren anbietet, wird dieser höchstwahrscheinlich und mindestens um die Anzahl von Tagen verlängert, in denen das Umtauschrecht nicht ausgeübt werden konnte – ein ungeschriebenes Gesetz ist für die meisten Läden dennoch ein Gesetz.
Widerrufsrecht beim Online-Kauf
Beim Online-Kauf ist alles anders, denn hier greift nicht das Rückgaberecht, sondern das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht. Jeder Onlineshop muss eure Bestellungen also zurücknehmen, es sei denn ihr habt Unterwäsche, Zahnbürsten oder Ohrschmuck bestellt – diese Produkte können aufgrund von Hygieneregelungen nicht zurückgenommen werden. Wegen des hohen Aufkommens bei Poststellen und der Überarbeitung von Postbot*innen, wird das gängige Widerrufsrecht von den meisten Onlineshops verlängert. Bei Zalando gibt es etwa 100 Tage Widerrufsrecht.
Alternativen: Schrottwichteln & Eigener Tausch
Sollte euch das mit dem Umtausch alles zu blöd sein, weil ihr zufälligerweise zu den Unglücklichen gehört, die in einem Geschäft geshoppt haben, das nur beschädigte Ware zurücknimmt, könnt ihr natürlich eure kriminelle Energie ausschöpfen, eure Produkte zerstören und anschließend lügen. Oder ihr findet andere Wege: In trauter zweisamer Runde können im Sinne des Wortes „Umtausch“ mit Freund*innen, Nachbar*innen oder Familienmitgliedern verhasste Geschenke ausgetauscht werden. Oder ihr behaltet alles für das Schrottwichteln 2021.
Wir erklären, welche Geschäfte während des harten Lockdowns noch geöffnet sind. Da Buchhandlungen weiterhin geöffnet sein werden, könnt ihr ungewollte Bücher dort zurückgeben. Und gleich weitershoppen, zum Beispiel im Traditions-Buchladen am Bayrischen Platz oder in einigen unserer Lieblings-Buchläden.