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Maria B. wurde in Friedrichshain von einem Polizisten erschossen. Ein Kommentar von Xenia Balzereit

Ein Polizist hat am Freitag eine 33-jährige Frau in Friedrichshain erschossen. Ob der Polizist schießen musste, um sich selbst zu retten, ist die eine Frage. Doch die Frage danach, warum die Beamten den sozialpsychiatrischen Notdienst nicht hinzugezogen haben, ist die viel wichtigere.

Schriftzug an der Hausfassade in der Grünberger Straße direkt am Boxhagener Platz. Foto: Jacek Slaski

Tür aufgebrochen, Warnung vor dem Gebrauch der Schusswaffe, dann Treffer in den Oberkörper: Die Polizei hat am frühen Freitagmorgen in Friedrichshain eine 33-jährige, offenbar psychisch kranke Frau erschossen. Maria B. soll zuerst ihren Mitbewohner und dann die Beamten mit einem Messer bedroht haben. In Friedrichshain kamen daraufhin am Samstag etwa 50 Menschen zu einer unangemeldeten Demonstration zusammen. Die Demonstrant*innen, die wahrscheinlich der linken Szene zuzuordnen sind, bauten Straßenbarrikaden und trugen Schilder mit Aufschriften wie „Polizei=Mörder.“

Nicht der erste Einsatz wegen Maria B.

Maria B. hatte sich in ihrem Zimmer verschanzt, als die Polizei eintraf. In der recht kurzen gemeinsamen Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft steht, sie habe Widerstand geleistet, als die Beamten die Tür aufbrechen wollten. Die Berliner Zeitung berichtet zudem, B. sei mit einem Messer auf die Beamten zugerannt und habe nicht auf Anweisungen reagiert. Außerdem zitiert die Zeitung den Mitbewohner, der angab, dass B. „bei dem Streit am Morgen total durchgedreht“ sei. Anwohnern zufolge hielt sich die Frau tagsüber am Boxhagener Platz in der Trinker- und Drogenszene auf und hatte psychische Probleme. Die Polizei sei schon oft zu Einsätzen im Zusammenhang mit der Frau angerückt. 

Ob es angemessen war, in just diesem Moment auf die Frau zu schießen, lässt sich angesichts der eher dürftigen Informationen schlecht beurteilen. Polizeipräsidentin Barbara Slowik verteidigt das Vorgehen der Polizei: Solch ein Messerangriff könne in „kürzester Zeit tödlich enden“, es sei durchaus vorgesehen, in diesen Situationen die Pistole zu benutzen. Einsatztrainern zufolge ist es zudem unmöglich, bei einer Distanz unter sechs Metern auf die Beine zu zielen. Wenn Schießtrainer*innen, also die Expert*innen im Umgang mit Schusswaffen und Gefahrensituationen, das so einschätzen, dann müssen Menschen ohne Fachwissen das eigentlich erstmal so hinnehmen. Zumindest, bis die Ergebnisse der Ermittlungen da sind. 

Sozialpsychiatrischer Notdienst nicht dazugeholt

Der Fakt aber, dass die Polizei nicht den sozialpsychiatrischen Notdienst des Bezirks hinzugezogen hat, ist dafür umso mehr kritikwürdig. Denn der Notdienst wurde für genau solche Situationen geschaffen: Er soll Polizei und Rettungsdienste im Umgang mit psychisch kranken Menschen unterstützen. Die Mitarbeiter*innen des Dienstes wären wahrscheinlich anders vorgegangen als die Polizei. Vielleicht hätten sie mit der Frau geredet, bevor sie die Tür gewaltsam geöffnet hätten, vielleicht hätten sie es sogar geschafft, sie zu beruhigen. Auf jeden Fall hätten sie besser gewusst, wie man mit potentiell suizidgefährdeten, bewaffneten Personen umgeht, ohne zu schießen – weil sie psychologisch geschult sind.   

Beamte dürfen seit 2016 nicht mehr vermerken, dass jemand sich regelmäßig psychisch auffällig verhält, solange es keine ärztliche Diagnose gibt. Die Beamten im Einsatz wussten also nicht unbedingt, dass sie zu einer psychisch kranken Frau fahren. Doch sie hätten immer noch nach ihrer Ankunft in der Wohnung den sozialpsychiatrischen Dienst anfordern können. Das Notfallteam des Dienstes in Friedrichshain-Kreuzberg ist nämlich, im Gegensatz zu dem in Neukölln, einsatzbereit. In Neukölln gibt es solch ein Team seit Sommer aufgrund von Personalnot nicht mehr. 

Der Fall zeigt, wie wichtig die Arbeit des sozialpsychiatrischen Dienstes ist und wie verhängnisvoll es sein kann, wenn dessen Mitarbeiter*innen nicht hinzugezogen werden – sei es, weil es wegen Personalmangel keine gibt oder weil die Polizei es offenbar nicht für nötig hält.    

Außerdem zeigt er, dass es nur vernünftig ist, wenn der Senat nun die Stelle eines oder einer unabhängigen Polizeibeauftragten schaffen will. Diese*r Beauftragte soll die Rolle eines neutralen Vermittlers zwischen Polizei und Bürger*innen einnehmen. Auch in diesem Fall könnte der oder die Beauftragte eine zentrale Rolle einnehmen: Die Polizei steht häufig im Verdacht, nicht richtig zu ermitteln, wenn es gegen die eigenen Kolleg*innen geht. Der Vorwurf: Ein starker Korpsgeist halte die Beamten davon ab, ihre Kolleg*innen zu beschuldigen und Fehler zu benennen. Laut einer Studie der Uni Bochum gibt es jedes Jahr mindestens 12.000 rechtswidrige Übergriffe durch Polizist*innen. Nur die wenigsten werden verurteilt. Der oder die unabhängige Polizeibeauftragte könnte darauf achten, dass gegen den Polizisten, der geschossen hat, ordentlich ermittelt wird. 

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