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Psychisch kranke Menschen in der Öffentlichkeit: Wie bei Krisen helfen?

Wenn psychisch kranke Menschen in der Öffentlichkeit eine Krise erleiden, können sie durch ihr Verhalten auf Außenstehende irritierend bis bedrohlich für sich und andere wirken. Außenstehende sind oft ratlos. Umso wichtiger ist es, sich Wissen über psychische Erste Hilfe anzueignen. Wir haben Expert*innen gefragt, was man tun kann.


Psychisch kranke Menschen haben in der Öffentlichkeit manchmal Krisen. Man kann auf verschiedene Weise helfen. Foto: imago images/ YAY Images
Menschen in psychischen Krisen kann man auf verschiedene Weisen helfen. Foto: imago images/ YAY Images

Es war vor zwei Wochen am Kottbusser Damm, nähe Hermannplatz: eine Frau saß mitten auf dem Bürgersteig, beugte ihre mit Wunden übersäten Arme über ihre zerzausten Haare, weinte und schrie mit Verzweiflung in der Stimme unverständliche Dinge, dazwischen immer wieder: „Ich will sterben.“ Ihr Anblick war markerschütternd.

Ich hatte sie zuvor öfter am Hermannplatz ziellos umherlaufen und laute Selbstgespräche führen sehen. Dabei meistens nur kurz Notiz von ihr genommen. Schließlich begegnen mir, so wie vielen Berliner*innen, beinahe tagtäglich Menschen, ob auf der Straße oder im U-Bahnhof, die mit sich selber sprechen, rumbrüllen oder auf andere Art verhaltensauffällig sind. Ich bin mal mehr, mal weniger davon irritiert, denke dann, der Mensch muss wohl psychisch krank sein – und tue nichts weiter. Aber in dieser Situation musste man doch etwas machen. Während ich überlegte, wie ich handeln sollte, kam schon ein Krankenwagen.

In akuten Fällen die Notfallzentrale informieren

„Menschen, die sich gerade in einem psychotischen Zustand befinden, können bedrohlich wirken, weil man ihre Reaktion nicht einschätzen kann und da fühlt man sich als Außenstehender schnell überfordert“, sagt Juri Schaffranek, Fachkoordinator der Streetworker beim Berliner Verein Gangway für Straßensozialarbeit. Daher empfiehlt er bei Personen, die nicht gerade hochgradig bedrohlich erscheinen, diese zunächst behutsam anzusprechen, ihnen Hilfe anzubieten und konstant ruhig zu bleiben. Dann könne man sehen, ob es überhaupt eine Verständigungsebene gäbe und Hilfe erwünscht sei. Eventuell ließe sich im Gespräch herausfinden, ob diese Person zum Beispiel bereits im Betreuten Wohnen oder einer Tagesklinik untergebracht sei und gegebenenfalls dort anrufen.  

Hilfe bei psychischen Krisen anzunehmen, ist eine freiwillige Entscheidung

Sollte der- oder diejenige jedoch klar zu verstehen geben, dass er oder sie keine Hilfe will, dann müsse man das respektieren und weitergehen, sagt Schaffranek und ergänzt: „Es bleibt die freiwillige Entscheidung des anderen, ein solches Angebot anzunehmen.“ Aber was, wenn man sich nicht sicher ist, ob die Person in ihrem Zustand noch nach freiem Willen entscheiden kann und womöglich für sich oder andere eine Gefahr darstellen könnte? Oder man traut sich einfach nicht, sie in diesem Zustand anzusprechen?

Dann wäre es sinnvoll, die 112 zu wählen, so der Streetworker, und mit dem Stichwort „hilflose Person“ möglichst viele Informationen weiterzugeben, etwa „desorientiert“ oder „aggressiv“ mit „Möglichkeit einer Eigen- bzw. Fremdgefährdung“. Der Rettungsdienst veranlasst dann alles weitere und informiert, falls nötig, auch die Polizei. „Diese sollte man selbst nur rufen, wenn unmittelbare Gefahr für Leib und Leben anderer besteht“, rät Schaffranek.

Klinikeinweisung als letzte Option

Denn der Umgang mit Krisen bei psychisch kranken Menschen erfordert Fachkenntnisse und Feingefühl. Primär gehe es darum, die Person zu beruhigen und Hilfe anzubieten: also das Gespräch mit demjenigen suchen und ggf. in Krisen- oder Wohnungslosen-Einrichtungen oder in ambulante Praxen vermitteln, erklärt Cornelia Praetorius, Psychologin beim Berliner Krisendienst.

Liegt eine akute psychiatrische Krise vor, kann auch eine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik nötig sein. „Wenn eine Klinikeinweisung unausweichlich ist, hat es immer oberste Priorität, dass die Person freiwillig mitkommt und sich auf eine stationäre Behandlung einlässt“, macht die Psychologin deutlich.

Klare gesetzliche Regelung für Zwangseinweisung

Eine Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person, also Zwangseinweisung, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und im Berliner Psychisch-Kranken-Gesetz geregelt. Praetorius erklärt: „Hierzu muss ein Arzt feststellen, dass die Person durch krankheitsbedingtes Verhalten für sich und/oder andere eine Gefahr darstellt.“

In einem solchen Fall würde der psychisch kranke Mensch erst mal für 24 Stunden in einer Klinik untergebracht. Dann entscheide ein Richter auf Grundlage einer ärztlichen Begutachtung, ob weiterhin eine Gefahr von dem/der Patient*in ausgehe bzw. für diese/n bestehe und wie lange diese/r dann noch in der Klinik verbleiben müsse, führt die Psychologin aus.

Der freie Wille eines psychisch kranken Menschen ist zu respektieren

In der Klinik können sich die Menschen durch medikamentöse und/oder verschiedene therapeutische Angebote stabilisieren. Im besten Fall werden von der Klinik weiterführende Hilfen organisiert. Das kann der- oder diejenige auch ablehnen. Es gäbe Fälle, dass Menschen in ein paar Wochen wieder in der Klinik landeten.

Also überlässt man sie einfach diesem Kreislauf? „Das ist dann immer nur eine Krisenintervention, wenn die Person aber keine längerfristige Hilfe möchte, kann sie ihr auch nicht aufgezwungen werden. Das ist auch richtig so“, sagt die Praetorius und betont: „Der Wille des Menschen, auch wenn dieser psychisch krank ist, ist zu respektieren, solange er nicht gefährlich wird.“  

Rat suchen bei Berliner Krisendienst oder Streetworkern

Nun begegnet man im Alltag Menschen, die sich in einer psychischen Krise zu befinden oder sehr verwirrt zu sein scheinen, ohne dass sie jedoch sich selbst oder andere gefährden. Wer den Eindruck habe, dass die Person Hilfe benötige, dem rät Praetorius den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes anzurufen, der werktags von 8 bis 16 Uhr erreichbar ist. Anschließend übernimmt der Berliner Krisendienst die ambulante Krisenintervention. Dieser steht für Beratung jedoch rund um die Uhr zur Verfügung. „Ich bin den Anrufern meist dankbar und würdige, dass Menschen nicht einfach vorbeilaufen.“, sagt die Psychologin.

Die Mitarbeiter*innen könnten nach Schilderung der Lage einem raten, ob und wie man dem Menschen helfen könne. Je nach Situation käme jemand vom Krisendienst vorbei.

  • Berliner Krisendienst: 030/390 63 10
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: 030/90297 6000

Auch Schaffranek befürwortet es, diese Stellen anzurufen. Jedoch empfiehlt er, zuerst herauszufinden, wer im Bezirk Straßen- und Sozialarbeit mache. Diese Leute könnten gleich vor Ort die Situation einschätzen, würden die hilfsbedürftige Person vielleicht sogar kennen. Die App der Berliner Kältehilfe zeigt auf einer Karte naheliegende Einrichtungen an oder man recherchiert eben kurz im Internet. „Das erfordert natürlich schon ein gewisses Engagement, das ist nicht jedermanns oder jederfraus Sache“, gibt er zu.

Wie es mit der Frau vom Kottbusser Damm ausgegangen ist? Ich weiß es nicht. Seitdem habe ich sie nicht mehr gesehen. Wenigstens müsste ich jetzt nicht mehr lange überlegen, was ich in so einer Situation tun könnte.

Hilfe in der psychischen Krise

Wenn ihr euch psychisch nicht gut fühlt und Hilfe benötigt, findet bei diesen Berliner Stellen die richtigen Ansprechpartner – anonym oder persönlich.

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