Rüstungsforschung: Die TU hat die Zivilklausel gebrochen

Dieser Artikel ist in tip 8/25 erschienen.
Das Hi-Tech-Produkt, das den Streit befeuert, ist ein 25 Meter langes Unterwasserboot. Als „Hunterkiller“ wird das Vehikel in der Soldatensprache beworben. Es soll von Armeeschiffen aus losgeschickt werden, um Torpedos, Minen oder Sprengbomben an ihre Ziele zu bringen. Angeboten wird das Rüstungsgut, letztlich eine Drohne, von Thyssen Krupp Marine Systems (TKMS). Ein Giga-Objekt, angepriesen auf Messen in Rostock und den Niederlanden.
Grundlagenforschung ist unter anderem an der Technischen Universität Berlin betrieben worden. Die Aktivistengruppe „Not in Our Name TU“ machte den Zusammenhang im Frühling publik.
Die breaking news werfen das Schlaglicht auf eine Gewissensfrage: ob Wissenschaftler ihre Expertise auch in die Entwicklung von kriegsfähigem Material stecken sollen. Ein Debattentrend: Der Neo-Imperialismus von Kreml-Despot Wladimir Putin und eine multipolare Weltordnung bringen Waffenkunde neuerdings in Parlamente und Talkshows.
Dabei haben sich immerhin rund 75 Alma Maters in Deutschland eine Zivilklausel auferlegt. Die Selbstverpflichtungen sollen Wissenstransfers, die Rüstungsfirmen zupass kommen, einen Riegel vorschieben.
Wie steht es um die drei großen Einrichtungen in der Hauptstadt, die TU, aber auch die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität?
Zivilklausel: Eine Folge der deutschen Geschichte
Zivilklauseln gibt es hierzulande seit den 1980er-Jahren. Das Statut ergibt sich aus den historischen Sündenfällen der deutschen Gesellschaft, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zwei Weltkriege verschuldet hat. Sie ist auch ein Erfolg der Friedensbewegung.
Jenseits der hehren Ideale ist das Gelände vermint. Es geht um Grauzonen, die Aussicht auf lukrative Drittmittel – und Studentinnen und Forscher, die mehr Abgrenzung fordern.
Zum Beispiel die Technische Universität: Als „gefährlichen Präzedenzfall“ beurteilte Miri Kumo, Aktivist von „Not in Our Name TU“, das Geschehen rund um die Unterwasserdrohne aus den Thyssen-Krupp-Hallen in einem „Junge Welt“-Interview. Denn die TU, ein Olymp der Ingenieurinnen, IT-Leute und Physiker, gibt sich normalerweise anti-militärisch. Der Akademische Senat hat 1991 eine Zivilklausel beschlossen.
Ursprünglich verkündete das Institut für Land- und Seeverkehr, zuhause an der Fakultät V, friedliche Zwecke mit Blick auf das Prestige-Projekt, an dem von Beginn an auch Thyssen Krupp Marine Systems beteiligt war. Von „industrieller Meerestechnik“ und „wissenschaftlicher Erforschung der Ozeane“ war die Rede. Laien denken an Einsätze beim Bau von Off-Shore-Windparks oder an nautische Erkundungen à la Jacques Cousteau. Im Forschungsvorhaben, das zwischen 2017 und 2020 lief, sollte unter anderem ein Entwurf für die modulare Bauweise des Gefährts gefertigt werden.
Nun ist allem Anschein nach Know-how in die militärtechnische Sparte von TKMS abgeflossen. Der zugrundeliegende Drohnentyp, dessen Zuschnitt sich variieren lässt, nennt sich übrigens „Modifiable Underwater Mother Ship“ (MUM). Nun ist daraus eine „Dual Use“-Anwendung geworden. Technologie, die zivil und militärisch genutzt werden kann. Mit dabei war auch die Universität Rostock. Projektträger war das Forschungszentrum Jülich GmbH mit Sitz im Rheinland.
Hat die Technische Universität wissentlich ihre Zivilklausel gebrochen?
Eine Sprecherin lässt wissen, dass die Verantwortlichen der TU-Fachabteilung das Projekt zunächst sehr sorgfältig vor dem Hintergrund der Zivilklausel geprüft hätten. Man sei zur Entscheidung gekommen, dass von einem Verstoß gegen die Zivilklausel nicht auszugehen sei – „auf Basis der glaubhaften Einlassung des Projektleiters und der ausdrücklichen Einschätzung des Forschungszentrums Jülich“.
Zivilklausel: An der FU gibt es eine „Dual Use“-Arbeitsgruppe
Zoom auf eine andere Institution: Die Freie Universität pfeift auf eine Zivilklausel. Dafür erörtert ein Zentraler Ethikausschuss moralische Grenzfälle. 2020 hat sich außerdem eine „Dual Use“-Arbeitsgruppe gebildet. Darunter Politikwissenschaftler, aber auch Leute aus anderen Fächern.
David Niebauer, Friedens- und Konfliktforscher sowie AG-Mitglied, sagt: „Die Berliner Landesregierung greift immer stärker in Hochschulangelegenheiten ein.“ Die gravierenden Haushaltskürzungen seien dafür ein Beispiel. Er befürchtet, dass dieser Trend dazu führen könnte, dass „sich Politikerinnen und Politiker auch mehr in Forschungsinhalte einmischen“.
Im Herbst 2023 hat seine Arbeitsgruppe die zwiespältige Rolle von Superbrains seziert: Eine Ausstellung im Henry-Ford-Bau beleuchtete die Historie einer Wissenschaftswelt, die auch „Dr. Seltsam“-Figuren wie Robert Oppenheimer und Wernher von Braun bevölkerten. Nerds, die Massenvernichtungswaffen ausgetüftelt haben. Und am Campus Dahlem entdeckte der Physiker Otto Hahn im Jahr 1938 die Kernschmelze. An jener Bildungsstätte, aus der später die Freie Universität Berlin hervorging. Das Fanal der Atombombe war ihm nicht bewusst. Die Schau hieß „Dual Use – Ambivalente Wissenschaften“.
Zivilklausel: Zwietracht in den Nullerjahren
Die heutige FU ist weniger skandalös. Zuletzt sorgte in den Nullerjahren ein Sonderforschungsbereich für Zwietracht. Der Name war Fachchinesisch aus den Politik- und Sozialwissenschaften: „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens?“ Die linke Szene sah im Lehrstoff eine Carte Blanche für den Einmarsch der Nato in Afghanistan.
An der Humboldt-Universität fehlt ebenso eine Zivilklausel. Dabei drängt die Studierendenvertretung auf einen solchen Passus. „Eine Zusammenarbeit mit militärischen Einrichtungen sowie eine Forschung, die diesen zugute kommen könnte“ müsse explizit ausgeschlossen werden, hieß es kürzlich in einer Forderung an das HU-Präsidium.
„Wir sehen die Gefahr einer Militarisierung“, klagt Eske Wodmer, 24, eingeschrieben im Fach Jura, Studi-Parlamentarierin. „Außerdem könnte es passieren, dass sich Forscherinnen und Forscher wegen der knappen Finanzressourcen auf Kooperationen etwa mit der Rüstungsindustrie einlassen, um an üppige Drittmittel aus der Privatwirtschaft zu gelangen.“ Der state of mind in der Funktionselite spricht hingegen dafür, dass Profs und Politiker ein Bekenntnis in der Verfassung der HU ausklammern werden.