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„Pornografische Deepfakes müssen als sexueller Übergriff bewertet werden“

Wie schützt man junge Menschen vor digitaler sexueller ­Gewalt? Warum ein Verband härtere Strafen für pornografische Deepfakes fordert.
Text: Ina Hildebrandt
Veröffentlicht am: 28.05.2026
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Junge Menschen verbringen heutzutage einen erheblichen Teil ihres Tages online – und sind damit gefährdet, Opfer digitaler Gewalt zu werden. © Klara Kulikova / Unsplash
Herr Schenk, Sie sind stellvertretender Landesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung Berlin (VBE), der Bildungsgewerkschaft, die härtere Strafen für pornografische Deepfakes fordert. Digitale sexuelle Gewalt, von Deepfakes bis Erpressung, steht zunehmend im Fokus. Sind solche Fälle inzwischen an Berliner Schulen bekannt?

Ja, durchaus. Bei uns melden sich Lehrkräfte, die über solche Fälle berichten, manchmal sind sie selbst Opfer von Deepfakes geworden. Man muss dabei unterscheiden: In der Schule selbst ist das Problem oft kleiner, als man denkt, da dort bei Entdeckung sofort Konsequenzen folgen und Lehrkräfte einschreiten. Aber außerhalb der Schule ist das Ausmaß sehr groß. Die Jugendämter machen immer öfter darauf aufmerksam, dass das ein ziemliches Problem ist.

Wenn solche Fälle von digitaler sexueller Gewalt auftreten, wissen die Lehrer:innen, was zu tun ist?

Eigentlich ja. Schulen sind verpflichtet, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt zu haben, und digitale Formen gehören da mit rein. Lehrkräfte sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. In Berlin gibt es tatsächlich viel Unterstützung. Die SIBUZ etwa, also die schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren, haben Fachkräfte für Prävention und Krisenteams. Auch Jugendämter und Polizei haben spezialisierte Ansprechpartner. Das Problem ist weniger der Mangel an Hilfsangeboten, sondern dass sie nicht überall bekannt sind. Wenn man keine Übung darin hat, steht man erst mal hilflos da. Schulen müssen verstehen, dass man die Zusammenarbeit üben muss, bevor etwas passiert.

Und wenn etwas passiert ist?

Nehmen wir einen klassischen Fall: Ein Schüler kommt zu einer Lehrkraft und sagt: „Guck mal, die haben mich nackig gemacht und das Bild wird jetzt im WhatsApp-Chat verbreitet.“ Dann muss man mit allen Beteiligten sprechen. Was wurde da eigentlich gemacht? Und dann kommt sehr schnell die rechtliche Frage. Denn bei Deepfakes mit Nacktbildern von Minderjährigen reden wir über Kinderpornografie. Wer solche Bilder erstellt, verbreitet oder auf dem Handy speichert, bewegt sich im strafrechtlichen Bereich. Wenn die Täter über 14 Jahre alt sind, greift das Strafrecht. Bei Deepfakes über Lehrkräfte sehen wir eine Regelungslücke. Das stört den Schulfrieden erheblich, ist aber nicht strafbar.

„Bei Deepfakes mit Nacktbildern von Minderjährigen reden wir über Kinderpornografie.“

Thomas Schenk, VBE
Besonders herausfordernd, wenn die Täter selbst noch Kinder sind.

Dafür muss man ein Gespür entwickeln und jeden Fall einzeln anschauen: Was ist noch jugendliches Ausprobieren? Wo kann Schule pädagogisch eingreifen? Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, erzogen zu werden. Aber nicht alles lässt sich pädagogisch lösen. Es gibt auch jugendliche Kriminelle. Schule ist kein rechtsfreier Raum.

Der VBE fordert strengere Regelungen für Deepfake-Pornografie. Was genau fehlt aus Ihrer Sicht im Strafrecht?

Wir brauchen einen anderen Rechtsrahmen, weil pornografische Deepfakes als sexueller Übergriff bewertet werden müssen. Im Paragraf 177 Strafgesetzbuch ist das eigentlich schon angelegt: Ein sexueller Übergriff wiegt schwerer, wenn das Opfer wehrlos ist oder Werkzeuge eingesetzt werden. Bei einem Deepfake kann sich das Opfer nicht wehren und die Software ist das Werkzeug. Entsprechend muss das Gesetz reagieren, nicht mit bloßen Ermahnungen und Geldstrafen, sondern mit Freiheitsstrafen.

Wie bewerten Sie die Rolle von digitalen Plattformen, auf denen solche Inhalte geteilt werden können?

Wir müssen unbedingt die eine oder andere Social-Media-Plattform stärker in die Pflicht nehmen. Mit solchen Bildern wird Geld verdient, und zwar ganz gut. Wenn man auf gewissen Seiten unterwegs ist, sieht man das ganz klar: Man loggt sich ein, kann sich einen persönlichen sexuellen Avatar zusammenbauen. Es ist ein Geschäftsmodell. Und da fragt dann keiner mehr, welches Gesicht da draufgesetzt wird oder was für Inhalte das sind. Wir müssen als Gesellschaft verstehen, dass pornografische Deepfakes eine Form von Vergewaltigung sind. Da kann man sich als Politiker und Unternehmer nicht einfach hinstellen und sagen, das sei nicht kontrollierbar.

Wie gut sind Kinder und Jugendliche heute aus Ihrer Sicht auf solche digitalen Gefahren vorbereitet?

Was deutlich fehlt, ist Medienpädagogik. Die hat für den VBE denselben Stellenwert wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Internet und Künstliche Intelligenz durchdringen unser ganzes Leben. Kinder müssen verstehen, wie KI funktioniert, das reicht von Hausaufgaben bis Pornografie, und wie Manipulation im Netz aussieht. Schule ist nicht dabei, wenn Jugendliche abends um 21.30 Uhr auf TikTok irgendeinen Mist in die Timeline gespült bekommen. Aber wir müssen sie befähigen, zu begreifen und einzuordnen, was da auf sie einströmt.

Thomas Schenk ist stellvertretender Landesvorsitzender des VBE Berlin.  © Privat
Warum kommt Medienpädagogik zu kurz?

Das können Lehrkräfte nicht nebenher leisten. Wir haben in Berlin derzeit die Chance, multiprofessionelle Teams zu bilden, wenn nicht alle Lehrkräftestellen besetzt werden können. Wenn das Medienpädagogen oder IT-Fachkräfte wären, wäre das ein riesiger Gewinn. Das Thema muss verstetigt werden und dafür braucht es speziell ausgebildetes Fachpersonal an den Schulen.

Könnten Handyverbote in der Schule ein Teil der Lösung sein?

Der VBE ist gegen rigorose Smartphone-­Verbote. Kinder müssen lernen, verantwortungsvoll damit umzugehen. Man kann Regeln aufstellen, wie: Beim Betreten der Schule müssen Schüler das Handy ausschalten oder abgeben. Nur: Wenn ich Smartphones in der Schule verbiete, verschwinden sie nach Unterrichtsschluss ja nicht plötzlich aus ihrem Leben.

Aufklärung zu Sexualität und Selbstbestimmtheit in der digitalen Welt sollte ein Bildungsziel sein

Thomas Schenk, VBE
Gehen wir raus aus dem Klassenzimmer. Früher wurde vor dem fremden Onkel auf dem Schulweg oder dem Spielplatz gewarnt. Und heute?

Die Situation hat sich im Prinzip vom Spielplatz hin ins Kinderzimmer verschoben, aber die Strategien sind ähnlich geblieben. Täter bauen langsam eine Beziehung auf, zeigen sich verständnisvoll und erwecken Vertrauen, das sogenannte Grooming. Das passiert nachts um 23.30 Uhr, wenn keiner hinguckt und die Smartphones an sind. Heute läuft das über Chats oder Spieleplattformen. Darüber muss man dringend aufklären. Wir müssen da gesellschaftlich ran, aber Schule hat in dieser Sache einen klaren Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Was ist mit den Eltern?

Die müssen mit ins Boot geholt werden. Sie sind Erziehungsberechtigte, das verpflichtet sie. Wenn ich also meinem Kind ein Smartphone mit ungebremstem Zugang zur Digitalwelt gebe, dann ist es draußen auf offenem Meer. Natürlich gibt es großartige Inhalte im Internet. Aber eben auch gefährliche Räume und Menschen mit schlechten Absichten. Und Kinder werden gezielt gesucht und angesprochen. Auch das muss man wissen. Deshalb brauchen wir Aufklärung für Eltern. Elternabende zu Social Media, digitalen Gefahren oder sexueller Gewalt sollten selbstverständlich werden. Ich sage immer: Eltern werden mit eingeschult.

Viele Betroffene schämen sich wahrscheinlich auch.

Man muss sich in die Situation der Kinder hineinversetzen. Stellen wir uns mal ein 13-jähriges Mädchen vor, vielleicht aus einem eher konservativen Elternhaus. Traut sie sich wirklich, zu Hause zu sagen: „Guck mal, was die mit mir gemacht haben?“ Deshalb ist es so wichtig, dass Schulen verlässliche Ansprechpartner bieten. Kinder müssen wissen: Da ist jemand, zu dem ich gehen kann. Wir haben als Lehrer eine Garantenstellung gegenüber Kindern.

Sexualität und der Umgang mit dem eigenen Körper sind für Jugendliche sensible, oft von Unsicherheiten geprägte Themen. Ist Schule ein Ort, an dem Selbstbestimmung vermittelt und über den Druck gesprochen wird, die eigene Sexualität, gerade im digitalen Raum, verfügbar zu machen?

Das kann passieren, aber es ist kein integraler Bestandteil von Lehrplänen. Da fehlt es einfach an Sensibilität und an Schwerpunktsetzung. Tatsächlich müssen wir an dieses Thema ran.

Es ist also keine Privatsache?

Auf keinen Fall. Das können wir nicht im Zufall überlassen. Das ist ein Massenphänomen. Es betrifft Mädchen und übrigens auch Jungs. Aufklärung zu Körper, Sexualität und Selbstbestimmtheit gerade in der digitalen Welt sollte ein verbindliches Erziehungs- und Bildungsziel sein, das bis zur achten Klasse behandelt wurde. Und zwar so, dass es nachhaltig verstanden wurde. In Projektwochen ließe sich das gut machen, die verstetigt werden. Es wäre eine Aufgabe für Fachleute, die Expertise in Entwicklungspsychologie und Sozialisation haben.

Worauf kommt es jetzt an, damit Kinder und Jugendliche vor digitaler sexueller Gewalt geschützt werden und Schulen das auch leisten können?

In Berlin gibt es an jeder Schule Schulsozialarbeit. Wenn wir das mit Medienpädagogik kombinieren, hätten wir ein niedrigschwelliges, effektives Angebot direkt vor Ort. Sozialarbeiterinnen wissen, wie man Fälle an die richtigen Stellen weiterleitet, Medienpädagoginnen erklären Kindern, wie sie sich online schützen können. Das wäre ein tolles Team. Da sind Schulen in der Pflicht und der Staat, der rechtliche Rahmen und finanzielle Ressourcen verantwortet. Wir leben im 21. Jahrhundert und das Digitale ist Teil unserer Wirklichkeit. Das muss sich endlich im Bildungssystem widerspiegeln.


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