In Berlin zeigt sich seit der Legalisierung von Cannabis ein neuer Trend: Zwischen Geranien und Tomaten wachsen auf dem Balkon vieler Menschen immer öfter Cannabispflanzen. Dies ist in einem klar definierten Rahmen erlaubt, so dass hier weder Vermieter noch Nachbarn gegen den Cannabisanbau vorgehen können. Allerdings kennen nicht alle Hobbygärtner die genauen Regeln. Nicht selten wird daher gegen die Vorschriften verstoßen, was mit entsprechenden Problemen einhergehen kann. Dieser Artikel zeigt, welche rechtlichen Fallstricke es gibt und wie diese sich umgehen lassen.

Die Samen lassen sich problemlos kaufen
Wer Cannabis auf dem Balkon anbauen möchte, braucht dafür zunächst das passende Saatgut. Online können die Balkongärtner zahlreiche Arten von Cannabis Samen kaufen, so dass gezielt die am besten geeignete Sorte ausgewählt werden kann.
Da die Lichtverhältnisse auf dem Balkon sich nur sehr begrenzt steuern lassen, gelten die sogenannten Autoflowering-Sorten als gute Wahl. Diese blühen unabhängig von der Tageslänge und sind oft robuster gegenüber Wetterschwankungen.
Feminisiertes Saatgut sorgt dafür, dass ausschließlich weibliche Pflanzen wachsen. Nur diese bilden nämlich die begehrten Blüten mit einem hohen THC-Gehalt. Hochwachsende Sorten können auf Balkonen schnell Platzprobleme verursachen. Daher lohnt sich die Wahl von kleineren, ertragreichen Pflanzen, die sich relativ unauffällig und platzsparend anbauen lassen.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Aufzucht von Cannabispflanzen ist auch in Berlin unter klaren Bedingungen erlaubt. Der Balkon gilt als Teil der Wohnung, so dass er für den privaten Anbau genutzt werden darf, wenn folgendes eingehalten wird:
- Cannabis darf nur von volljährigen Personen angebaut werden.
- Jeder darf maximal drei Pflanzen besitzen.
- Es muss verlässlich verhindert werden, dass Minderjährige Zugang zu den Pflanzen haben.
- Die Pflanzen müssen vor Diebstahl und Zugriff durch Dritte geschützt sein.
- Die Ernte darf nur für den Eigenbedarf verwendet und nicht verkauft oder weitergegeben werden.
- Die Besitzgrenzen für Cannabis (zu Hause bis zu 50 g) sind einzuhalten. Wird mehr geerntet, so ist diese Ernte zu vernichten.
Darüber hinaus gilt für den Anbau auf dem Balkon, dass keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen für die Nachbarn entstehen dürfen. Falls zusätzlich eine Beleuchtung oder andere technische Ausstattung verwendet wird, darf dies ebenfalls nicht zu Störungen führen. Andernfalls können mitrechtliche Konsequenzen drohen.
Sichtbare Cannabis-Pflanzen auf dem Balkon als Ärgernis
Es ist nicht verboten, Cannabis sichtbar auf dem Balkon anzubauen, sofern alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist vor allem, dass weder Kinder und Jugendliche noch andere Unbefugte Personen Zugriff auf die Pflanzen haben.
Allerdings gibt es Nachbarn, die die Pflanzen als störend oder unpassend empfinden. Offen sichtbare Pflanzen können zu Diskussionen führen, während ein diskreter Anbau oft Konflikte vermeidet. Sichtschutz, die Platzierung hinter anderen Pflanzen oder die Wahl kompakter Sorten helfen, den Anbau unauffälliger zu gestalten.
Ernte und anschließende Lagerung
Die Ernte erfolgt, wenn die Blüten reif sind und getrocknet werden können. Insgesamt dürfen maximal 50 Gramm pro Person besessen werden. Unterwegs ist die legal mitführbare Menge auf 25 Gramm beschränkt.
Die Aufbewahrung sollte in verschließbaren, geruchsdichten Behältern erfolgen. Genau wie für die Pflanzen gilt auch für die geernteten Blüten: Minderjährige und unbefugte Personen dürfen keinen Zugriff haben.

