ABO

„Berlin autofrei“ zulässig: Nur zwölf Innenstadtfahrten jährlich?

Text: Erik Heier
Veröffentlicht am: 25.06.2025
Home » Stadt » Stadtleben » „Berlin autofrei“ zulässig: Nur zwölf Innenstadtfahrten jährlich?

Das Volksbegehren „Berlin autofrei“ kann weitergehen. Das Berliner Verfassungsgericht befand am 25. Juni den Antrag zur Einleitung des Volksbegehrens für zulässig. 2026 könnte der Volksentscheid, der Berlins Autoverkehr drastisch reduzieren will, abgehalten werden. Danach wären nur noch zwölf Privatfahrten ins Zentrum pro Jahr erlaubt. Wofür würdet Ihr ins Auto steigen?

Demonstration der Initiative Volksentscheid Berlin autofrei und Greenpeace Berlin gegen den Flächenverbrauch von Autos in der Stadt . Foto: Imago/Bernd Friedel

„Berlin autofrei“: Die Innenstadt wird „autoreduziert“

Liebe Kraftfahrzeughalter, habt ihr schon Präferenzen für eure zwölf privaten Autofahrten ins Stadtzentrum, die Ihr womöglich künftig pro Jahr noch unternehmen dürft? Theaterabend, Wohnungsumzug, Oma vom Hauptbahnhof abholen? Oder, und jetzt wird’s ein bisschen sehr theoretisch: ein Autokorso zum Hertha-Aufstieg? Das wird eine interessante Entscheidungsfindung! 

Berlins höchstes Gericht hat nämlich am 25. Juni das Volksbegehren der Initiative „Berlin autofrei” für zulässig erklärt, die allermeisten Straßen im Berliner Innenstadtring zu „autoreduzierten Straßen“ umzuwidmen. Damit ist der Weg frei zur nächsten Stufe des Volksbegehrens. Gelingt es der Initiative, innerhalb von vier Monaten 215.000 beziehungsweise 175.000 gültige Stimmen zu sammeln, kommt es 2026 zum Volksentscheid. Im September wird übrigens auch das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Da wäre schon mal eine ausreichende Beteiligung am Volksentscheid garantiert. Nicht unwichtig.

„Berlin autofrei“: Was wird dann aus dem Kokstaxi?

Die Initiative will privaten Autoverkehr im Wesentlichen aus der Innenstadt fernhalten, abgesehen von Bundesstraßen. Pro Jahr sind dann zwölf private Autoausflüge in die Umweltzone maximal erlaubt. 

Oder wie es im Gesetzesentwurf heißt, kann dann „jede:r Nutzer:in für jährlich bis zu zwölf Nutzungszeiträume von jeweils 24 Stunden die beabsichtigte Sondernutzung gegenüber der Behörde unter Angabe des Erlaubnisgrundes elektronisch über ein Verwaltungsportal anzeigen.“ 

Ausgenommen von dem faktischen Verbot sind zum Beispiel Busse, Krankentransporte, Polizei, Rettungsdienst, Müllabfuhr, Taxis sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr.

Was ist eigentlich dann mit Uber-Fahrzeugen? Oder Kokstaxis? Vielleicht zählen die dann ja zum Lieferverkehr. Das wird womöglich ein Fall für’s Kleingedruckte.

Aber jetzt mal ernsthaft: Berlin, zwölf Nutzungszeiträume, Sondernutzung, Behörde, elektronisch, Verwaltungsportal. Was soll dabei in der Hauptstadt der optimistischen Planungshorizonte schon schiefgehen? 

Die vier Jahre Übergangszeit, die der Gesetzesentwurf vorsieht, kommen einem dabei keinesfalls zu üppig bemessen vor. Berlins Bürokratie hatte schon bei geringeren Anlässen gezeigt, dass man mit reibungslosen Umsetzungen von einigermaßen ambitionierten Verwaltungsvorgängen nicht zwingend rechnen sollte.

Autoverkehr reduzieren: Paris hat es vorgemacht

Metropolen wie Paris oder Kopenhagen haben es vorgemacht, dass der Autoverkehr in der Innenstadt drastisch zurückgedrängt werden kann. „Unsere Initiative möchte es den Menschen in Berlin ermöglichen, über  mehr Verkehrssicherheit, gesunde Luft und ruhigere Kieze abzustimmen, komplett demokratisch“, begründete Marie Wagner, Sprecherin der Initiative. Nach der Urteilsverkündung sagte sie: „Wir haben gewonnen und zwar auf ganzer Linie: Die Zukunft Berlins  gehört der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner – und nicht dem hemmungslosen Autoverkehr.“

Wir erinnern uns an den Versuch der damaligen grünen Verkehrssenatorin Bettina Jarasch, die Friedrichstraße autofrei zu machen. Das gab ein paar lustige Stadtmöbel, schöne Radfahr-Videos auf Instagram und viele Proteste von der lokalen Einzelhändlernachbarschaft. Wir erinnern uns zunehmend dunkel.

Dass die Friedrichstraße seit Aufhebung der Sperrung für den Autoverkehr wesentlich an Aufenthaltsqualität zurückgewonnen hätte, dürfte allerdings eine ziemliche Minderheitsmeinung in der Stadt sein.

Friedrichstraße Anfang 2025: Freie Fahrt für zu viele Autos. Foto: IMAGO / Emmanuele Contini

Eigentlich hätte die Initiative ihr „Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung“ schon längst zur weiteren Abstimmung gestellt. Im Sommer 2021 hatten mehr als 50.000 Berliner:innen in der ersten Stufe des Volksentscheids dafür unterschrieben, dass Berlins Innenstadt im wesentlichen zur Fußgängerzone mit Radverkehrsaufkommen erklärt wird.

Mit der Radikalität hatte seinerzeit sogar der rot-grün-rote Senat unter der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey, SPD, gefremdelt und 2022 das Verfassungsgericht angerufen. Das entschied nun mit 8:1 Stimmen: Das Volksbegehren ist rechtlich zulässig. 

Der nächste Volksentscheid, den der Senat nicht mag

Es wäre der nächste Volksentscheid, auf den der Berliner Senat so gar keinen Bock hätte. Wo jedoch das Wegignorieren wieder einmal zunehmend beschwerlich wird. Kai Wegners (CDU) bekanntlich eher autoaffine CDU-SPD-Stadtregierung ist derzeit immer noch mit den Bugwellen des haushoch angenommenen Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” beschäftigen, der eine Vergesellschaftung von privaten Wohnungskonzernen mit mindestens 3.000 Wohnungen fordert.

Ein „Vergesellschaftungsgesetz”, das allerdings eher allgemeineren Charakter hat, will der Senat bis Ende des Jahres vorlegen, es soll dann zwei Jahre lang auf seine Verfassungstreue geprüft werden können. Während die Initiative selbst einen eigenen, konkreten Gesetzesentwurf vorlegen will, an dem derzeit noch unter kundigem juristischen Beistand gearbeitet wird.

Denn anders als beim „DW-enteignen“-Volksentscheid will die Initiative „Berlin autofrei¡ einen tatsächlichen Gesetzesentwurf zur Abstimmung stellen, der bei einer Annahme durch das Wählervolk beim Volksentscheid tatsächlich sofort in Kraft treten würde. Nächstes Jahr also, vielleicht.

Und wofür steigt ihr künftig noch ins Auto?

Oma jedenfalls kriegt dann eben ihr Taxi vom Hauptbahnhof bezahlt.


Mehr Stadtleben

Berlin hat eine neue Kultursenatorin: Kann Sarah Wedl-Wilson kämpfen? Weg mit der Autobahn-Verlängerung: Wie ein Bündnis den nächsten A100-Baubabschnitt wegbassen will. Wissen ist lustig: Das sind unsere Highlights der Langen Nacht der Wissenschaften. Public Viewing: Hier könnt ihr gemeinsam die Fußball-EM der Frauen gucken. Unsere Stadtleben-Storys im Überblick findet ihr hier. Und im neuen tipBerlin-Magazin dreht sich im Juli alles um Seen – und was man dort neben dem Baden noch alles erleben kann. Spoiler: Eine ganze Menge! Hier könnt ihr den Juli-tipBerlin „Ein Tag am See“ in unserem Shop erwerben.

Das könnte dich auch interessieren