Inhalt von Impulsphase

Arbeitsrechte bei Minijobs: Was ihr beachten solltet

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Arbeitsmöglichkeiten, die von Vollzeit- bis hin zu Teilzeitbeschäftigungen reichen. Einer dieser Beschäftigungsarten ist der sogenannte Minijob, der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen gleichermaßen attraktiv ist. Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar dieses Jahres mehr als 7,3 Millionen geringfügig Beschäftigte, darunter einen Großteil in Berlin. Dies sind hauptsächlich Studierende, Rentner:innen oder auch Arbeitnehmer:innen, die sich zu ihrem Hauptjob etwas dazuverdienen möchten. Doch welche Arbeitsrechte gelten eigentlich bei einem Minijob?

Welche Arbeitsrechte gelten bei einem Minijob?

Grundsätzlich gelten für Minijobs dieselben allgemeinen Arbeitsrechte wie für jede andere Beschäftigung in Deutschland. Dazu gehören unter anderem die gesetzlich geregelte Arbeitszeit, der Mindestlohn, Urlaubsansprüche sowie Kündigungsfristen. Auch bei einem Minijob gilt das Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber und enthält Bestimmungen, die die Arbeitsbedingungen und -rechte der Arbeitnehmer:innen schützen. Auch bei einem Minijob gelten diese Rechte. Somit gelten zum Beispiel der Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz uneingeschränkt bei Minijobs.

Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, der für Arbeitnehmer:innen von großer Bedeutung ist. Es regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern und ist daher von hoher Relevanz im Arbeitsalltag. Wenn es jedoch zu Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien kommt, kann es schwierig sein, die Situation zu klären. In solchen Fällen ist es sinnvoll, einen Anwalt, etwa von der Kanzlei Bendfeldt, hinzuzuziehen, der sich im Arbeitsrecht auskennt und die Arbeitnehmer:innen rechtlich beraten kann. Kompetente Anwälte können dabei helfen, Ansprüche durchzusetzen und eine gerechte Lösung zu finden. Daher lohnt es sich häufig, bei arbeitsrechtlichen Problemen auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen.

Arbeitszeitgesetz

Die Arbeitsgesetze legen fest, wie viele Stunden in einer bestimmten Woche oder einem bestimmten Monat gearbeitet werden darf. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeit in Deutschland und gilt für alle Arbeitsverhältnisse. Auch für Minijobs gibt es klare Regelungen, die beachtet werden müssen.

Wenn ihr als Minijobber tätig seid, dürft ihr nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Zudem gelten spezielle Arbeitsrechte bezüglich der Arbeitszeit. So dürft ihr maximal 43,33 Stunden im Monat (bei 12 Euro Mindestlohn) arbeiten und höchstens neun Stunden am Tag. Auch hier muss eine Ruhepause eingehalten werden, die mindestens 30 Minuten betragen muss.

Bei Schicht- oder Nachtarbeit gelten zusätzliche Regelungen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu schützen.

Insgesamt ist das Arbeitszeitgesetz eine wichtige Grundlage für faire Arbeitsbedingungen in Deutschland. Auch Minijobber sollten darauf achten, dass sie nicht ausgenutzt werden. Es ist wichtig, dafür die Rechte zu kennen.

Kündigungsfristen

Die geltenden Kündigungsfristen für Minijobs sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt und unterscheiden sich je nach Dauer der Beschäftigung. Näheres zu diesem Gesetz könnt ihr hier nachlesen. Im Falle einer Beschäftigungsdauer von maximal einem Monat kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Bei einer Beschäftigung von mehr als einem Monat, aber weniger als zwei Jahren, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt für Arbeitsverhältnisse, die zwischen zwei und vier Jahren dauern. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als vier Jahren gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Urlaubsanspruch

Bei einem Minijob in Deutschland gelten einige Arbeitsrechte, die auch für Vollzeitbeschäftigte gelten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der geltende Urlaubsanspruch. Hierbei haben Minijobber grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Urlaub wie andere Beschäftigte. Der Urlaubsanspruch beträgt mindestens vier Wochen pro Jahr, sofern der Minijobber an fünf Tagen in der Woche arbeitet. Arbeitet der Minijobber weniger als fünf Tage in der Woche, verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Wichtig zu wissen ist auch, dass der Urlaubsanspruch nicht nachträglich ausgezahlt werden darf. Stattdessen haben Minijobber das Recht, ihren Urlaub tatsächlich zu nehmen. Es empfiehlt sich daher, den Urlaub rechtzeitig beim Arbeitgeber zu beantragen und sich dafür einen schriftlichen Nachweis geben zu lassen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Im Falle einer Krankheit haben Arbeitnehmer:innen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Minijobber haben ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und das für bis zu sechs Wochen für die Tage, an denen sie arbeiten sollten, sofern sie bereits einen Monat beim Arbeitgeber beschäftigt waren.

Obwohl der Arbeitgeber monatlich pauschal 13 Prozent für den Minijobber an die Krankenkasse zahlt, ist der Minijobber somit nicht krankenversichert. Demzufolge besteht kein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse und diese ist auch nicht dazu verpflichtet zu zahlen.

Sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu bieten, unabhängig davon, wie viele Stunden sie arbeiten. Dazu gehört auch die Bereitstellung angemessener Schulungen, Ausrüstung und Sicherheitsverfahren.

Durch Verständnis, wenn ihr die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von Minijobs kennt, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:innen sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Dies trägt dazu bei, ein faires Arbeitsumfeld für alle Beteiligten zu schaffen. Wer erwägt, Minijobber einzustellen oder einen Minijob anzunehmen, sollte sich unbedingt mit den geltenden Arbeitsgesetzen vertraut machen, damit er seine Rechte kennt.

Berlin am besten erleben
Dein wöchentlicher Newsletter für Kultur, Genuss und Stadtleben
Newsletter preview on iPad