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Öffnungen

Corona-Verordnung Berlin aktuell: Fitnessstudios, Kneipen und Kinos auf – und bald wieder Konzerte?

Jetzt geht auf einmal alles ganz schnell – Berlin lockert die Corona-Vorschriften abermals. Und dieses Mal geht es wirklich in großen Schritten Richtung Normalität. Fitnessstudios dürfen öffnen, Kinos auch, mehr Menschen als bisher zusammenkommen. Auch Bars und Kneipen bekommen endlich ein paar Lockerungen, nach heftigen Protesten. Für Clubs und Großveranstaltungen sieht es weiter finster aus – und auch alles andere unterliegt natürlich strengen Regeln.

Corona-Verordnung Berlin: Restaurants sind schon offen, bald folgt eine ganz Menge weiterer Einrichtungen. Foto: Imago Images/Xinhua
Corona-Verordnung Berlin: Restaurants sind schon offen, bald folgt eine ganz Menge weiterer Einrichtungen. Foto: Imago Images/Xinhua

Corona-Verordnung: Wann in Berlin Fitnessstudios, Bars, Kneipen öffnen

Schankwirtschaften: Bars, Kneipen und andere Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Allerdings: Das launige Bier mit ein paar Freund*innen an der Bar bleibt Wunschdenken. Bedient wird an Tischen, und auch nur dort. Gleiches gilt für Rauchergaststätten. Öffnungen sind bis 23 Uhr möglich. Gelten tut dies erst ab 2. Juni – also nach Pfingsten. Für Fans der Shisha-Bars der Stadt: Auch sie dürfen entsprechend wieder aufschließen.

Fitnessstudios: Das wird die Pumper freuen – aber auch alle, die einfach nur ein bisschen Aufbau- und/oder Ausdauertraining machen wollen. „Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen, gewerbliche Sportanlagen, sportbezogene gewerbliche Freizeitangebote, gewerbliche Tanz- und Ballettschulen sowie gewerbliche Bildungsangebote, die das gemeinsame Sporttreiben beinhalten dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen“, heißt es in der neuen Bestimmung der Stadt.

Gottesdienste: Glaube kann ja angeblich Berge versetzen. Zusammen macht das alles wie so viele mehr Spaß. Entsprechend wird die Nachricht, dass religiös-kultische Veranstaltungen im Freien ab dem 30. Mai 2020 mit unbegrenzter Personenanzahl zulässig sind, viele freuen – der Trend geht zum Outdoor-Gottesdienst. Im Innenraum ab dem 2. Juni sind entsprechende Veranstaltungen mit 200 Personen erlaubt, ab dem 16. Juni unbegrenzt. Kleiner Hinweis an die Raver der Stadt: Auch, wenn es viele sicher so sehen – das Berghain ist vorerst noch nicht als Kirche anerkennt, anstehen müssen wir auch weiterhin vor dem Supermarkt statt der Club-Tür.

Kinos wieder auf Corona-Verordnung erlaubt bald bis zu 1000 Personen bei Events

Im Berliner Ensemble wurden viele Stühle abmontiert – Veranstaltungen sind erlaubt, bald auch wieder mit mehr Leuten. Foto: Imago Images/Photothek
Im Berliner Ensemble wurden viele Stühle abmontiert – Veranstaltungen sind erlaubt, bald auch wieder mit mehr Leuten. Foto: Imago Images/Photothek

Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen: „Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen dürfen nicht stattfinden, soweit sich aus der Verordnung nichts anderes ergib“, heißt es in der neuen Verordnung. Davon ausgenommen seien Zusammenkünfte im Kreise der Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, der Angehörigen des eigenen Haushalts und derjenigen Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht, sowie zusätzlich weiteren Personen aus einem anderen Haushalt unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Wichtig: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit fünf Personen oder mit Personen aus zwei Haushalten gestattet“ – das ist neu, bisher war es auf zwei Haushalte oder zwei Personen beschränkt.

Kommen die Leute aus einem zwingenden Grund zusammen – wohl Trauerfeiern, Hochzeiten etc. – sind bis zu 50 Personen an einem Ort erlaubt. Das wird sicher Gastronomen und die auch gerade wieder eröffneten Hotels freuen, die mit Feiern im privaten Rahmen viel Geld verdienen.

Sonstige Veranstaltungen: Drinnen dürfen sich ab 2. Juni 2020 bis zu 150 Personen und ab dem 30. Juni 2020 bis zu 300 Personen treffen, Hygienevorschriften sind aber einzuhalten. Damit wären zum Beispiel kleine Konzerte möglich, wenn die Veranstalter genug Platz haben und Abstand schaffen können zwischen den Menschen. Unter freiem Himmel dürfen es ab 2. Juni sogar 200 Leute sein, ab 16. Juni 500 und ab dem 30. Juni sogar 1000. Das dürfte einigen Schwung ins kulturelle Leben Berlins bringen. Wenn die Konzepte passen.

Kinos und Demonstrationen: Deutlich mehr Spielraum

Kinos: Kinos können ab dem 30. Juni 2020 geöffnet werden. Die Freiluftkinos dürfen ab dem 2. Juni öffnen, erklärt der Senat.

Clubs: Für Clubs gibt es weiterhin keine Öffnungstermine. Allerdings könnte es sein, dass die Besitzer neue Konzepte für ihre Räume entwickeln, wie etwa bei Sisyphos und Renate bei den Gärten schon geschehen.

Demonstrationsrecht: Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes sind ab dem 30. Mai ohne zahlenmäßige Beschränkung der Teilnehmenden zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie weitere Hygieneregeln eingehalten werden. Heißt: Wir können noch besser gegen die Aluhut-Träger*innen und Verschwörungstheoretiker*innen auf die Straße gehen.


Restaurants dürfen endlich wieder öffnen, haben aber strenge Hygiene-Vorschriften. Auch die Berliner Bäder haben ihr Konzept für die Freibad-Saison umgesetzt – diese Bäder haben bereits geöffnet.

Die ganze Mitteilung vom Senat findet ihr hier.

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