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Soforthilfe für Kulturbetriebe

Corona-Zuschüsse: Berlin unterstützt private Kulturbetriebe mit Millionen

Die von Corona gebeutelten Berliner Kulturbetriebe können wieder etwas aufatmen. Denn ab dem 11. Mai startet das finazielle Soforthilfeprogramm IV für kleinere und mittlere Kultur- und Medienbetriebe. Dazu gehören u.a. private Galerien, Theater, Kinos oder Clubs. Wir erklären, wie es funktioniert.

Leere Bühne, leere Sitze wegen Corona. Berlin untersützt jetzt kleine Kultubetriebe. Foto: imago/Stefan Zeitz

Der Berliner Senat hatte das Soforthilfepaket in Höhe von 30 Millionen Euro bereits Anfang April beschlossen. Zu dem Zeitpunkt konnten bereits Solo-Selbständige von schnellen Einmalzahlungen in Höhe von 5.000 Euro profitieren. Für private, kleine und mittlere Unternehmen aus dem Kultur- und Medienbereich gab es bislang jedoch nur die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen. „Es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen, sie finanziell zu unterstützen und ihr Überleben zu sichern – eine lebendige Demokratie braucht eine lebendige Kulturszene“, sagt Kultusenator Klaus Lederer (Linke), der in diesem neuen Förderinstrument einen wichtigen Baustein zum Erhalt des kulturellen Lebens in der Stadt sieht.

Wie läuft die Beantragung ab?

Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV kann man von Montag, 11. Mai, 9 Uhr, bis Freitag, 15. Mai, 18 Uhr, ausschließlich online über die Website der Investitionsbank Berlin stellen.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, für die Folgendes zutrifft:

  • nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert;
  • mit mehr als zehn Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent);
  • mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin;
  • bei einem Berliner Finanzamt angemeldet ;
  • der jährliche Umsatz überschreitet im Mittel nicht 10 Millionen Euro.

Dies betrifft private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs, Festivals, private lokale Radio- und Fernsehsender und Filmtheaterbetreiber.

Ebenfalls gehören dazu Unternehmen, die an der Produktion und dem Verleih von audiovisuellen Inhalten beteiligt sind. Allerdings sollten sie in den letzten drei Jahren eine Förderung durch das Medienboard Berlin-Brandenburg erhalten haben.

Wie hoch ist die Förderung und wovon hängt die Förderzusage ab?

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro. Diese Summe orientiert sich an einem Liquiditätsengpass für die folgenden drei Monate nach Antragsstellung. In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe von mehr als 25.000 Euro beantragt werden.

Die Entscheidung über einen Zuschuss ist davon abhängig, wie relevant der jeweilige Betrieb für das Kulturleben und den Medienstandort in Berlin ist. Vorausgesetzt wird auch, dass ein Kreditantrag gestellt wurde. Eine Ausnahme bilden besondere Umstände, die gegen die Aufnahme eines Kredites sprechen.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und die Senatskanzlei werden die Anträge prüfen. Ein Bewilligungsausschuss, im dem noch zuästzlich die Senatverwaltung für Finanzen vertreten ist, entscheidet dann abschließend, welche Antragssteller gefördert werden und welche nicht.

Wer die Prüfung besteht, kann voraussichtlich in der letzten Maiwoche mit der Auszahlung rechnen.

Weitere Informationen und einen FAQ findet ihr auf der auf der Webseite der Investitionsbank Berlin.


Wie gut das Programm für Solo-Selbständige lief, haben wir uns genauer angeschaut. Der Senat informiert über die Corona-Entwicklungen in Berlin.

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