• Stadtleben
  • Das Zentrum für Politische Schönheit erhebt schwere Vorwürfe gegen den Thüringer Justizminister Dieter Lauinger

Kunst und Politik

Das Zentrum für Politische Schönheit erhebt schwere Vorwürfe gegen den Thüringer Justizminister Dieter Lauinger

Schwere Vorwürfe gegen Justizminister Lauinger im Skandal um die §129 StGB „Bildung einer kriminellen Vereinigung“-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera

Bild: Wikipedia / Tobias Klenze / CC-BY-SA 4.0
  • Das Zentrum für Politische Schönheit erhebt schwere Vorwürfe gegen den Thüringer Justizminister Dieter Lauinger
  • Lauinger: alles „rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert“
  • Staatsanwalt Martin Zschächner, der wegen §129 StGB gegen das ZPS ermittelt, ist AfD-Spender und verfasst in Fällen von Beschuldigten aus dem rechten Milieu Verfahrenseinstellungsbescheide in rassistischem Duktus

Berlin, 8.4.2019. Nur 4 Tage nachdem Björn Höcke das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) als kriminelle Vereinigung bezeichnet, nimmt die Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ auf. Die staatliche Verfolgung und möglichen Überwachungsmaßnahmen laufen seit fast 500 Tagen. Vergangenen Freitag enthüllte DIE ZEIT, dass es sich bei dem ermittelnden Staatsanwalt um einen Spender der AfD handelt.  „Für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Gera gibt es eine politische Verantwortung“, so ZPS-Sprecher Stefan Pelzer.

„Die liegt beim Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) und der Thüringer Landesregierung.“ Während Rechtsexperten aus ganz Deutschland die Berechtigung für Ermittlungen nach §129 StGB anzweifeln, verweist der Justizminister auf die „Unabhängigkeit der Justiz“ und weigert sich, vom gesetzlichen Weisungsrecht Gebrauch zu machen, obschon die Staatsanwaltschaft ein Teil der Exekutive ist. Am Wochenende mischte sich der Justizminister doch ein, indem er der Staatsanwaltschaft auch noch den Rücken stärkte und dem ZPS die Schuld an den Ermittlungen nach §129 zuschob.  Der OTZ sagte er wörtlich: „Die eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera beruhen einzig und allein auf der Tatsache, dass sich das Zentrum für Politische Schönheit selbst der Begehung von Straftaten bezichtigt hat. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens [nach § 129 Bildung einer kriminellen Vereinigung, Anm. ZPS] war unter diesen Umständen rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert.“ Dem Tagesspiegel gegenüber war er zuvor noch deutlicher geworden: „Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens [wegen Bildung einer krimineller Vereinigung nach §129, Anm. ZPS] beruhte auf eigenem Verhalten des Zentrums für Politische Schönheit“! 

Der Justizminister unterschreibt am 8.3.2019 eine Liste mit 13 Terrororganisationen, die auf eine Landtagsanfrage angefertigt wurde. Die Formulierung „Gruppierung von Aktionskünstlern“ dürfte im Justizministerium schon vor dem 8.3. massiv Fragen aufgeworfen haben. Der Justizminister setzt seine Unterschrift kaum unter ein Dokument, das eine Künstlergruppe als kriminelle Vereinigung einstuft, wenn er der Einschätzung von Kunst als organisierter Kriminalität nicht zustimmte.“Er billigt die staatliche Verfolgung des ZPS nicht nur“, so ZPS-Sprecher Stefan Pelzer. „Er macht sich diesen Irrsinn auch noch zu eigen. Das kann nur bedeuten, dass er schon viel früher über die Ermittlungen unterrichtet wurde.“ Um als kriminelle Vereinigung zu gelten, muss das Schaffen die „Alltagskriminalität“ in Richtung „organisierte Kriminalität“ übersteigen. Um ein Verfahren einzuleiten, muss der Zweck auf die „Begehung von Straftaten gerichtet“ sein, „die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bedroht sind“. Der Justizminister hält die Ermittlungen, wie er im OTZ-Interview klarmachte, für „rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert“. 

Uns stellt sich eine Reihe von Fragen zur Rolle des Justizministers.

Seit wann ist das Justizministerium Thüringen über Martin Zschächners Ermittlungsverfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ informiert?2. Inwiefern konnte die Staatsanwaltschaft Gera gegenüber dem Justizminister, der selbst über Jahre Richter war, plausibel darlegen, dass die Einleitung des Verfahrens nach § 129 ausreichend begründet ist? Das heißt, dass es einen konkreten Verdacht gegen das ZPS geht, dass der übergeordnete Zweck der Gruppe darin besteht, schwere Straftaten zu begehen.

3. Die Dauer des Ermittlungsverfahrens mit fast 500 Tagen ist völlig unverhältnismäßig. Welche Erklärung hat der Justizminister dafür, außer dass das Verfahren „rechtsstaatlich konsequent und nicht politisch motiviert“ ist? Warum wurde es nicht mit dem Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 14.3.2018 (AZ 28 O 362/17) eingestellt?

4. Was hat der Justizminister gegen die „spektakulären“ Einstellungsverfügungen des Staatsanwaltes Zschächner, die bundesweit immer wieder für Schlagzeilen sorgten, unternommen?

5. Wie viele Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und Abberufungsanträge liegen gegen Zschächner vor?


Zudem ergibt sich eine Frage zur Mittäterschaft der Bundesregierung

Durch IFG-Anfrage wissen wir, dass die Korrespondenz zwischen Bundesinnenministerium und der Bundeszentrale für politische Bildung am 31.1.2019 eine Email mit der Formulierung „nach Auskunft der Sicherheitsbehörden liegen zum ZPS und dessen Leiter […] strafrechtlich relevante Erkenntnisse vor“ enthält. Diese Korrespondenz eskaliert mit einem Erlass des BMI, den Leiter des ZPS vom Bundeskongress der bpb auszuladen.Duldet das Bundesinnenministerium etwa seit dem 24.1.2019 (da setzt die Korrespondenz mit der bpb ein) die Verfolgung des ZPS als krimineller Vereinigung? Statt das nur hinzunehmen oder durch Rückfragen wenigstens so zu tun, als sei man um die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit besorgt, beteiligte sich das BMI an dem Versuch der Kriminalisierung mit weiteren Maßnahmen. Zum HintergrundDer Staat ermittelt gegen das Zentrum für Politische Schönheit nach § 129 StGB als kriminelle Vereinigung. Damit bricht er die Verfassung, die das Recht auf eine freie Kunst garantiert. Das ZPS ist demnach eine Organisation, deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, schwere Straftaten zu begehen.

Auf der Liste in Thüringen findet sich das ZPS neben zwölf Terrororganisationen von „Islamischer Staat“ bis „Al Nusra Front“ wieder.

Quelle: Zentrum für Politische Schönheit

Berlin am besten erleben
Dein wöchentlicher Newsletter für Kultur, Genuss und Stadtleben
Newsletter preview on iPad