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Maßnahmen

Lockerungen in Berlin: Was wann für Kinos, Gastro, Shopping und Co. gilt

Die Inzidenz in Berlin liegt bei rund 68 (Stand: 17.5.), das Impfen geht voran, draußen wird es wärmer. Schön. Umso schöner, dass der Senat kürzlich Lockerungen einiger Corona-Maßnahmen beschloss. Da es mal wieder mühselig ist, sich durch den Paragraphen-Wust zu arbeiten, sind hier alle Lockerungen im Überblick, die meisten werden zum 19. Mai in Kraft treten.

Geöffnete Außengastronomie an der Bergmannstraße in Kreuzberg. Ein Bild aus anderen Zeiten – aber es könnte bald wieder ein Stück weit Normalität werden. Foto: Imago/imagebroker

Ausgangssperre: Die Lockerungen betreffen auch die Ausgangssperre. Sie fällt ab dem 19. Mai (vorerst) weg. Es wird also wieder erlaubt sein, sich ganztags im Freien allein, mit Partner:in oder Lebensgefährt:in, Angehörigen:innen des eigenen oder eines weiteren Haushalts oder Personen, für die ein Sorgerecht besteht, aufzuhalten. Allerdings sind mehr als fünf Personen nicht erlaubt, was übrigens auch für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte in Familien- oder Bekanntenkreis gilt. Kleine Ergänzung: Kinder werden nicht mitgezählt, solange sie unter 14 Jahre sind.

Treffen in geschlossenen Räumen: Zwischen 21 und 5 Uhr durfte es keine Besuche geben. Nun dürfen wir eine Person aus einem fremden Haushalt empfangen.

Gastronomie: Cafés und Restaurants dürfen ab Freitag vor Pfingsten, dem 21.05, wieder ihre Außenbereiche öffnen, sofern die Inzidenzen weiterhin unter 100 bleiben. Innenräume bleiben hingegen geschlossen. Zugang bekommt nur, wer einen negativen Corona-Test, eine Impf- oder Genesenen-Bescheinigung mitbringt. Der Besuch wird via digitaler Dokumentation, zum Beispiel Check-in mit einer App, erfasst. Neu ist das nicht. Vor dem Lockdown gingen in der Gastronomie ebenfalls Listen um. Wichtig ist, richtige Namen und Adressen anzugeben. Darth Vader, Todesstern, mag zwar witzig klingen, ist aber hinsichtlich des Pandemie-Geschehens eine Bombe im Lüftungsschacht.

Ausflugs- und Stadtrundfahrten: Touren, um Berlin besser kennenzulernen, sollen zum 21. Mai wieder möglich sein. Test und Termin werden vorausgesetzt. Das gilt für Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare Angebote. Hotels öffnen nicht. Mitte Juni wäre hier ein realistischer Zeitpunkt für eine Öffnung, sagte zumindest Bürgermeister Michael Müller bei einer Pressekonferenz.

Auslandsreisen: Befanden sich Reiserückkehrer:innen zehn Tage vor ihrer Einreise in einem ausländischen Risikogebiet, gelten für sie Quarantäne-, Test- und Meldepflichten. Außerdem müssen sie sich in diesem Fall vorab digital anmelden. Wer auf dem Flugweg einreist, muss sich ebenfalls testen lassen.

Lockerungen für Shopping und Kultur

Geschäfte: Vorher war ein Termin nötig, um Geschäfte jenseits des täglichen Bedarfs zu besuchen, etwa solche für Kleidung oder Parfüm. Das fällt laut Senatsverwaltung weg. Die Quadratmeter-Vorgaben pro Kunde bleiben jedoch, heißt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter in Geschäften mit weniger als 800 Quadratmeter. Sind die Geschäfte größer, dann ein Kunde pro 20 Quadratmeter.

Wochenmärkte: Dürfen wir auch ohne negativen Corona-Test besuchen.

Kinos, Theater, Clubs, Opern- und Konzerthäuser: Sie alle hat die Pandemie schwer getroffen. Nun gibt es Lockerungen, zumindest für draußen. Veranstaltungen sind mit maximal 250 Personen erlaubt, feste Sitzplätze fürs Publikum werden vorausgesetzt. Nun wird es mancherorts nicht möglich sein, die 1,5 Meter Abstandsregeln einzuhalten. In dem Fall müssen Gäste negativ getestet sein. Maskenpflicht als Schutz- und Hygienemaßnahme gelten weiterhin.

Friseursalons, Massagepraxen, Kosmetik- und Tattoostudios: Dürfen wieder öffnen. Ein negativer Corona-Test vor Besuch wird vorausgesetzt.

Alkoholausschank: Hier gibt es eine kleine Lockerung. Waren vormals Abgabe und Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 22 und 5 Uhr verboten, sind sie es nun zwischen 23 und 5 Uhr.

Bald könnte auch Schwimmen wieder möglich sein

Bildungseinrichtungen: Achtung, hier kommt eine Menge. Volkshoch-, Musik-, Jugendkunst-, Jugendverkehrs- und Gartenarbeitsschulen sowie freie Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und ähnliche Bildungseinrichtungen können den Präsensbetrieb wieder aufnehmen. Ein negativer Test wird dabei grundsätzlich vorausgesetzt. In Berufsschulen oder Volkshochschulen genügen künftig medizinische Masken, vorher war FFP2 Pflicht. Ab 17. Mai dürfen Eltern ihre Kinder bei Bedarf wieder in Kitas schicken.

Strand- und Freibäder: Stimmt das jeweilige örtliche Gesundheitsamt zu, dürfen Strand- und Freibäder wieder öffnen. Die Beamt:innen fällen ihre Entscheidung auf Grundlage eines Hygienekonzepts der Betreiber:innen.

Sport: Draußen wird der Sport in Zehnergruppen erlaubt, sofern alle negativ getestet sind. Schulpflichtige Kinder sind von der Testpflicht ausgenommen.

Fitness-, Sport- und Tanzstudios: Noch dürfen sie nicht öffnen, das könnte sich zum 4. Juni aber ändern. Laut Stufenplan sieht der Senat vor, Fitness-, Sport- und Tanzstudios zu öffnen – mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht. Umgesetzt wird das jedoch nur, wenn die Inzidenzen nicht wieder ansteigen.

Für alles weitere, etwa den Restaurant- oder Clubbetrieb innen, gibt es noch keinen Starttermin. Derzeit sind es noch Tippelschritte RIchtung Normalität, das fordert eben Geduld.


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