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2G Plus: Diese neuen Corona-Regeln hat der Berliner Senat beschlossen

Die Ankündigung stand schon seit vergangener Woche im Raum, nun verschärft der Berliner Senat die Corona-Regeln. 2G Plus kommt – für viele Orte reicht allein ein Impf- oder Genesenennachweis nicht mehr aus. Und die 2G-Regeln werden erweitert und die Maskenpflicht verschärft. Wo die Regeln gelten, was sich sonst noch ändert und ab wann das gilt, lest ihr hier.

Der Berliner Senat erweitert 2G, beschließt auch 2G Plus – und verschärft die Maskenpflicht an vielen Orten. Foto: Imago/Photothek
Der Berliner Senat erweitert 2G, beschließt auch 2G Plus – und verschärft die Maskenpflicht an vielen Orten. Foto: Imago/Photothek

2G wird in Berlin ausgeweitet

Berlin hat sich mittlerweile ganz gut auf 2G eingestellt. Vom Vormittag im Café über den Abend im Theater bis zur langen Nacht in der Kneipe ist ein Nachweis über Genesung oder vollständige Impfung zwingend erforderlich. Die 2G-Regel wird nun erweitert: Sie gilt im Hotel- und Beherbungsgewerbe, bei der Erwachsenenbildung, für Fahrschulen und bei der Sportausübung. Darüber hinaus auch im Einzelhandel.

Das heißt: Weihnachts-Shopping im Geschäft ist nur noch für Geimpfte und Genese möglich. Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs: Supermärkte, Apotheken und Drogerien sind nicht von der 2G-Regel betroffen.

2G Plus: Das bedeuten die schärferen Regeln

Zudem hat der Senat beschlossen, die 2G-Regeln im Freizeit-, Kultur- und Gastronomie-Bereich zu erweitern. 2G Plus war bereits seit Längerem im Gespräch, nun hat der Senat konkretisiert, was das Plus bedeutet: eine schärfere Maskenpflicht. Sie gilt nun grundsätzlich, aber es gibt Alternativen dort, wo die Maske nicht praktikabel sind. Entweder können Abstandsgebote verpflichtend werden oder ein negativer Schnelltest zur Zugangsvoraussetzung werden.

  • Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, wo naturgemäß keine Abstände eingehalten werden, besteht dabei also die Wahl zwischen Maske und negativem Testergebnis.
  • In der Innengastronomie gilt wie gehabt 2G, auch die Maskenpflicht kommt hinzu: Medizinische Masken sind verpflichtend, wenn die Gäste sich nicht am Tisch befinden.
  • Bei Sport in geschlossenen Räumen haben die Verantwortlichen die Wahl: Abstand oder Test.
  • Bei sogenannten Tanzlustbarkeiten und ähnlichen Unternehmen in geschlossenen Räumen gilt die Testpflicht, außerdem wird die Höchstauslastung auf 50 Prozent der Kapazität des jeweiligen Ortes begrenzt.

In Clubs dürfte es also etwas leerer werden, in Restaurants wird man wieder öfter Masken sehen, und an Schnelltest-Stationen dürfte der Andrang somit wieder deutlich größer werden. Schließlich war mit 2G ursprünglich für Geimpfte und Genese kein Test mehr vorgesehen.

Berliner Weihnachtsmärkte finden statt

Im Gegensatz zum Nachbarland Brandenburg werden in Berlin die Weihnachtsmärkte nicht pauschal abgesagt. Aber auch hier haben nur noch Geimpfte und Genese Zutritt, die Maskenpflicht gilt ebenfalls. Weitestgehend unbemerkt war in den bisherigen Berliner Infektionsschutzverordnungen noch ein Passus aufgeführt, der den Alkoholkonsum in Grünanlagen untersagte. Pünktlich zum Beginn der Glühweinsaison entfällt dieses Verbot nun.

Obergrenze für Veranstaltungen

Für Großveranstaltungen soll es Obergrenzen bei der Zahl der Besucher:innen geben. Zugelassen sind ohnehin nur Geimpfte und Genese, ab einer Veranstaltungsgröße von 5000 Menschen gilt: Zusätzlich dürfen zu den 5000 Besucher:innen dann noch 50 Prozent der diese Zahl übersteigenden Kapazität zum Beispiel ins Fußballstadion. Im Olympiastadion wären das dann 42.000 Zuschauer:innen als Höchstgrenze, in der Alten Försterei 16.000. Das gilt ab 1. Dezember 2021.

Berliner Verordnung regelt nicht alles: Bundesgesetz gilt

Die verschärften Corona-Regeln in Berlin gelten ab Samstag, 27. November. Zugleich hat der Bund Corona-Regeln verschärft, das Gesetz tritt am Mittwoch, 24. November in Kraft. Dann haben ungeimpfte oder nicht genesene Menschen ohne tagesaktuellen negativen Schnelltest keinen Zutritt mehr zum ÖPNV. Auch Home-Office-Pflicht und verpflichtende Impfungen für bestimmte Berufsgruppen regelt das Bundesgesetz, ebenfalls die Testpflicht für den Besuch von Krankenhäusern.

Berlin geht mit den neuen Beschlüssen über das hinaus, was die vergangene Ministerpräsident:innenkonferenz ergeben hat. Dort war festgelegt worden, dass Verschärfungen der Regeln erst ab einer Hospitalisierungsrate gelten sollen, die in Berlin noch nicht erreicht ist.

Martin Matz (SPD), Staatssekretär im Gesundheitssenat, äußerte die Hoffnung, dass die Maßnahmen die Chance bieten, um den exponentiellen Anstieg der Fallzahlen zu stoppen und die Kurve abzuflachen, verwies aber auch auf die Unsicherheit längerfristiger Prognosen. „Ausschließen können wir nichts“, so der Politiker. Die Verordnung des Senats gilt zunächst bis zum 19. Dezember.


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