Pandemie

Neue Corona-Regeln für Berlin: Das ändert sich ab 28. Dezember

Der Berliner Senat hat beschlossen, welche Regeln ab 28. Dezember für die Stadt gelten. Mit Blick auf die erwartete Omikron-Welle werden dabei die Leitlinien der Bundesregierung umgesetzt. Zwar sind Veranstaltungen generell möglich, allerdings mit strikten Kapazitätsgrenzen und Regeln. Und die Clubs bleiben noch einige Wochen dicht. Zudem wurde festgelegt, wo Silvester Versammlungen und Feuerwerk verboten sind.

Neue Regelungen für Berlin: Bars dürfen offen bleiben, allerdings mit festen Plätzen. Neu ist, dass sich privat maximal zehn Menschen treffen dürfen – das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Foto: Imago/F. Anthea Schaap

Neue Regelungen: Privattreffen mit nur zehn Personen – wenn alle geimpft oder genesen sind

Folgende wesentliche Änderungen sieht die Änderungsverordnung vor:

  • Die Personenobergrenze für private Veranstaltungen und Zusammenkünfte wird auf zehn Personen herabgesetzt. Sie alle müssen nachweisbar geimpft oder genesen sein. Wo sich die Menschen treffen, ist egal: Die Regel gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Sofern nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin, dass sich nur Personen aus einem Haushalt mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
  • Es wird für den Jahreswechsel 2021/2022 an bestimmten, in einer neuen Anlage zur Verordnung definierten Orten ein Verbot der Ansammlung von Menschen und des Abbrennens von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen aufgestellt. Ausnahmen von dem Verbot sind nur für bestimmte behördlich angezeigte bzw. genehmigte professionelle Feuerwerke vorgesehen. Die ganze Liste der Verbotszonen für Silvester-Feuerwerk in Berlin ist ziemlich umfangreich geraten.

Weiter strikte Regeln in Berlin für Veranstaltungen drinnen und draußen – kein Tanz

  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden bleiben verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden bleiben ebenfalls verboten. Es gilt weiterhin die 2G-Regelung. Das heißt, kleine Events sind möglich, größere Ereignisse aber eben nicht.
  • Sofern ein entsprechendes Hygienerahmenkonzept der für Kultur, der für Wirtschaft oder der für Sport zuständigen Verwaltung vorliegt, sind Veranstaltungen im Freien nur noch mit bis zu 3.000 Personen sowie in geschlossenen Räumen mit bis zu 2.000 Personen zulässig. Das Hygienerahmenkonzept muss mindestens eine maschinelle Belüftung in geschlossenen Räumen vorsehen, für die Veranstaltungen ist grundsätzlich 2 G plus (inkl. FFP2-Maske und negativem Testnachweis) verpflichtend.
  • Das „Abhalten von Tanzlustbarkeiten“ wird sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen untersagt. Heißt: Die Clubs bleiben dicht, jede Form von Party mit rhythmischer Bewegung ist untersagt.
  • Für Restaurants und Bars ändert sich vorerst nichts, wichtig sind feste Plätze und Masken, sobald man diese verlässt.

Diese neuen Regeln gelten laut Senat vorerst bis zum 22. Januar 2022. Bis dahin wird sicher auch deutlicher sein, inwiefern die neue Variante Deutschland trifft – und möglicherweise noch weiter lahmlegt. Die zuletzt aktuellen Regeln vom 3. Dezember bleiben, sofern sie nicht verschärft wurden, bestehen.


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