Corona

Corona-Regeln in Berlin: Kontakte, Tests, Masken – was jetzt gilt

Am 22. März tagte die Ministerpräsidentenkonferenz zuletzt, am 27. März beriet sich der Berliner Senat, um die Beschlüsse umzusetzen. Am 1. April einigte sich der Senat auf striktere Kontaktbeschränkungen und Kita-Notbetreuung. Was gilt in der Hauptstadt? Der Überblick über die Corona-Regeln in Berlin.

Der James-Simon-Park am 31. März. Der Senat hat neue Corona-Regeln beschlossen, vor allem striktere Kontaktbeschränkungen. Foto: Imago/Stefan Zeitz
Der James-Simon-Park am 31. März. Der Senat hat neue Corona-Regeln beschlossen, vor allem striktere Kontaktbeschränkungen. Foto: Imago/Stefan Zeitz

Corona-Regeln in Berlin: Lockdown bis 24. April

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gelten jetzt bis mindestens 18. April bundesweit, in Berlin bis mindestens zum 24. April. „Wir haben pauschal den größtmöglichen Zeitraum ausgeschöpft für unsere Maßnahmen“, so Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD).

Ab 31. März: Was gilt in Berlin?

In einer Sitzung am 27. März beriet der Berliner Senat über die Umsetzung der Notbremse. Die soll greifen, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 100 liegt. In Berlin ist das der Fall. Die Berliner Landesregierung setzt bei ihrer Strategie zur Eindämmung des Virus auf Tests – was ihr über Schnelltests in Berlin wissen müsst, lest ihr hier. Im März erfolgte Lockerungsschritte werden zunächst nicht zurückgenommen, aber sollen durch Tests abgesichert werden. Ein Schnelltest pro Woche ist in Berlin kostenlos. Am 1. April wurden die geltenden Regeln noch einmal angepasst. Was gilt wo?

  • Kontaktbeschränkungen: Berlin verhängt keine Ausgangssperre, aber setzt auf Kontaktbeschränkungen. Ab Karfreitag, 2. April, dürfen sich tagsüber maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Von 21 bis 5 Uhr darf man sich draußen maximal zu zweit aufhalten. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ab Dienstag, 6. April, werden die Kontaktbeschränkungen abermals verschärft: Tagsüber dürfen Mitglieder eines Haushaltes sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Nachts (21–5 Uhr) gilt dann, dass keine Besuche erlaubt sind. Ein Haushalt darf niemanden treffen.
  • Kindertagesstätten: Am 1. April hat der Senat beschlossen, dass Kitas ab 8. April in den Notbetrieb wechseln. Bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent dürfen nur noch Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen, Kinder von Alleinerziehenden und solche, die dringende pädagogische Gründe haben, in die Kita.
  • Maskenpflicht: Seit 31. März ist die FFP2-Maske in geschlossenen Innenräumen Pflicht, einfache OP-Masken reichen nicht mehr aus. Die FFP2-Maske ist dann beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr und in Taxis, in Geschäften, medizinischen Einrichtungen und an allen Orten mit Publikumsverkehr vorgeschrieben.
  • Shopping: Lockerungen werden nicht zurückgenommen, der Einzelhandel bleibt geöffnet. Neu ist die Testpflicht: Kund*innen brauchen ein tagesaktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis, um die Geschäfte betreten zu dürfen. Das gilt nicht für die Grundversorgung. Apotheken, Lebensmittelläden, Supermärkte und Drogerien können ohne Schnelltest besucht werden.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Dürfe weiterhin angeboten werden, Kosmetikstudios, Friseursalons und Massagen sind möglich. Voraussetzung sind ein tagesaktuelles negatives Testergebnis und ein fester Termin.
  • Museen, Gedenkstätten und Galerien: Sie dürfen weiterhin öffnen. Erforderlich sind Anmeldung und negatives Testergebnis.
  • Gastronomie: Geplante Öffnungsschritte im gastronomischen Bereich werden nicht vollzogen. Restaurants und Bars dürfen weiterhin nicht öffnen, aber Takeaway-Angebote sind erlaubt.

Homeoffice und Testpflicht: Diese Regeln gelten für die Arbeit

Der Regierende Bürgermeister merkte bei einer Regierungserklärung am 25. März an, dass der Homeoffice-Appell nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht habe. Zu den Corona-Regeln in Berlin zählt daher seit 31. März eine Homeoffice-Pflicht. Bürobetriebe dürfen nur noch 50 Prozent der Arbeitsplätze in Präsenz besetzen. Ferner werden Betriebe dazu verpflichtet, den Angestellten zweimal pro Woche Schnelltests anzubieten.

Ist der Osterurlaub möglich?

Urlaub war einer der größten Streitpunkte in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2021. Hier gibt es allerdings keine neuen Lockerungen. Das Konzept des kontaktarmen Urlaubs im eigenen Land, das einige Bundesländer durchsetzen wollten, wurde verworfen. Es gilt weiterhin, auf alle nicht notwendigen Reisen zu verzichten. Touristische Angebote in Deutschland bleiben weiterhin geschlossen.

Für die Einreise nach Deutschland mit dem Flugzeug ist ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, verpflichtend.


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In Berlin wurde geprüft, inwieweit Kultur mit Test klappen kann. Unser Musikredakteur war (mit negativem Schnelltest) beim Pilotoprojekt in der Philharmonie. In Berlin wird geimpft – alle Infos zu Impfzentren, Priorität und Impfstoffen hier. Wir freuen uns auf die Zeit nach Corona – auf diese Dinge besonders.

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