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Pandemie

Corona-Virus: Universitäten verschieben Semesterbeginn – Sonderregelung für Charité

Diese Entscheidung wurde von vielen erwartet – nun machen tatsächlich die Berliner Universitäten dicht. Vorerst soll es keine externen Veranstaltungen geben. Der Semesterbeginn wurde verschoben.

Mit einem umfassenden Katalog will der Senat Studierende, Mitarbeiter*innen und Lehrende schützen.

Damit ist der nächste Schritt erreicht – zuvor hatte Berlin alle Veranstaltungen ab 1000 Besuchern verboten.

Corona-Virus: Universitäten in Berlin schließen.
Humboldt-Universität zu Berlin. Foto: Imago/Müller

Für die Universitäten gilt laut offizieller Mitteilung:

  1. Sofortige Absage aller Konferenzen, Tagungen und Veranstaltungen in der aktuellen vorlesungsfreien Zeit sowie für die Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 (bis 20.07.2020). Das gilt auch für Veranstaltungen Dritter. 
  2. Sofortige Absage aller Präsenzlehrveranstaltungen, die aktuell in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Eine Umstellung auf Online-Formate wird von den jeweiligen Hochschulen geprüft. 
  3. Die Hochschulen werden angehalten, alle Prüfungstermine bis 20.07.2020 unter Berücksichtigung der aktuellen Risikolage auf Durchführbarkeit gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu prüfen. Die Abstimmung zur Durchführbarkeit von Staatsexamina erfolgt mit den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen für Justiz, Gesundheit und Bildung. Laufende und geplante Praktika als Teil des Studiums richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Einsatzeinrichtungen. 
  4. Der Beginn der Vorlesungszeit der Hochschulen wird auf den 20.04.2020 verschoben. Die Hochschulen bereiten Maßnahmen vor, um notwendige Verschiebungen von Lehr- und Prüfungsveranstaltungen oder Verkürzungen von Semestern zu begegnen (bspw. Blockseminare, Online-Formate etc.).  
  5. Sonstige Funktionen wie der Forschungsbetrieb, die Verwaltung sowie Bibliotheken sollen zunächst weiterhin aufrechterhalten werden. Die TU Berlin verfolgt in Bezug auf Ihre Bibliotheken ein anderes Konzept (siehe unten). 
  6. Alle Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beschäftigte der Wissenschaftseinrichtungen, die aus vom RKI eingestuften Risikogebieten zurückkehren, werden aufgefordert, eine 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten.
  7. Dienstreisen, Studien – und Forschungsaufenthalte in vom RKI eingestuften Risikogebieten werden nicht genehmigt.
  8. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen an ihre Mitglieder zu kommunizieren und der jeweiligen aktuellen Situation laufend anzupassen. Die Pandemiepläne der Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden aktualisiert, sofern noch nicht erfolgt.

Mit der Charité-Universitätsmedizin Berlin sowie mit dem Studierendenwerk Berlin werden gesonderte Maßnahmen verabredet.

In Berlin gibt es einige Orte, an denen die Corona-Ansteckungsgefahr besonders hoch ist. Der Senat informiert Bürger per Hotline.

Die Universitäten informieren auch online.

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