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Verkehrspolitik

Pop-up-Radwege-Hickhack: Sie dürfen bleiben – aber doch nur vorerst

Gute Nachricht für Menschen, die in Berlin gern mit dem Fahrrad unterwegs sind. Nach Ausbruch der Pandemie wurden an mehreren Straßen in der Hauptstadt Pop-up-Radwege eingerichtet. Nach einer Klage hatte das Verwaltungsgericht diese für unzulässig befunden. Der Senat hatte Beschwerde eingelegt. Nun gibt es in höherer Instanz eine andere Entscheidung.

Ein Pop-up-Radweg an der Kantstraße – vorerst dürfen die Radfahrspuren bleiben, trotz juristischer Auseinandersetzung. Foto: Imago Images/Ritter

Denn laut dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dürfen die mit gelben Linien und Symbolen markierten temporären Radwege bleiben – und müssen entsprechend auch nicht sofort zurückgebaut werden. Zumindest vorerst. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Verwaltungsgericht hat gegen Pop-up-Radwege geklagt

Ein Abgeordneter der rechten Partei AfD hatte geklagt, weil er die Radwege als Verkehrsbehinderung wahrnahm – seine Fortbewegung durch Berlin sei durch die Pop-up-Wege behindert gewesen. Konkret ging es um Wege in

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In der Regel wurde Autofahrenden einfach eine Spur genommen, die fortan Menschen auf dem Rad, teils auch Bussen zur Verfügung stand. Die ersten Pop-up-Radwege wurden im April angelegt. Klage eingereicht hatten die AfD-Politiker Frank Scholtysek und Marc Vallendar. Zwischenzeitlich hatte sich in die Debatte auch die Feuerwehr eingeklinkt, die wiederum von der Bürgermeisterin Monika Hermann eine Abfuhr erhielt.

Nach Urteil über Radwege Vollstreckungsantrag – ohne Erfolg

Pop-up-Radweg an der Kantstraße – vollgeparkt von Autos. Das zum Thema Verkehrsprobleme. Foto: Imago Images/Gudath

Die AfD hatte die direkt nach dem Urteil der ersten Instanz einen Vollstreckungsantrag gestellt, nach dem der Senat die Wege unverzüglich hätte entfernen müssen. Das nahm der Senat genau wie das Urteil nicht hin. Und bekam zumindest in Sachen Vollstreckung schon einmal Recht. Diesen Antrag schmetterte das Oberverwaltungsgericht nun ab.

Aufgrund der Dringlichkeit hatte das Gericht im Eilverfahren entschieden – ein endgültiges Urteil für die Pop-up-Radwege ist dies aber noch nicht. Dafür lässt sich die zweite Instanz nun mehr Zeit. Auch, weil noch einiges geprüft werden muss.

Denn das Verwaltungsgericht hatte pauschal geurteilt, der Senat nach der Entscheidung noch zahlreiche Statistiken und Informationen nachgereicht, die belegen sollen, dass die Spuren für Radfahrer keine Gefahr darstellen. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei unter Berücksichtigung dieser Unterlagen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft“, heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Entsprechend notwendig sei die juristische Neuevaluierung.

Dass AfDler nun ein paar Minuten länger brauchen, ist für das Gericht kein Grund

Dass die AfD nun Verzögerungen im Verkehr für Autofahrer bemängelt, wurde nicht als ausreichendes Argument zum sofortigen Rückbau gewertet. „Die Fahrtzeiten verlängerten sich nur minimal. Dies sei bis zur Entscheidung über die Beschwerde hinzunehmen, da es andernfalls innerhalb eines kurzen Zeitraums zu wechselnden Verkehrsregelungen kommen könnte, wodurch Verkehrsteilnehmer möglicherweise verunsichert würden“, heißt es in der Mitteilung des OVG.

Bedeutet: Auch, wenn es die AfD nervt, müssen sie damit leben, dass sie ein paar Minuten länger brauchen – bis endgültig über die Rechtmäßigkeit entschieden ist.


Unsere Autorin fordert: Lasst die Pop-up-Radwege in Ruhe, sie sind ein Hoffnungsschimmer. Seit einigen Monaten arbeitet der Senat an einer Verkehrswende, nicht nur mit Radwegen, sondern auch mit Bußgeldern. Wer viel mit dem Rad unterwegs ist, weiß, dass nicht nur Autos anstrengend sind. Diese 12 Radfahrer-Typen nerven uns besonders.

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