Führung

Nach(t)führung

Wie findet eine Inszenierung ihren Weg auf die Bühne? Wie viele Menschen und welche Gewerke sind daran beteiligt, eine Aufführung zu kreieren und Ihnen einen besonderen Opernabend zu bereiten? Kommen Sie mit auf eine Entdeckungstour durch die Staatsoper Unter den Linden und das neue Probenzentrum. Erfahren Sie mehr über die 275-jährige reichhaltige Geschichte des Hauses und werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen und auf die »Bretter, die die Welt bedeuten«.



Wir freuen uns, Ihnen wieder Führungen durch die 2017 neu eröffnete Staatsoper Unter den Linden anbieten zu können.



Die Führungen sind nicht barrierefrei!



Kosten Nach(t)führung: 10 Euro pro Person 



Dauer Nach(t)führung: 1 h



Ab dem 15. November 2021 gilt in der Staatsoper Unter den Linden die 2G-Regelung. Gemäß der am 11. November 2021 beschlossenen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin ist der Zutritt in die Staatsoper dann nur noch vollständig geimpften oder nachweislich genesenen Personen möglich. Führungen durch die  Staatsoper sind demnach ebenfalls nur noch vollständig geimpften oder nachweislich genesenen Personen möglich.



Bitte planen Sie genügend Zeit für die 2G- und Ticketkontrolle ein und halten am Treffpunkt Ihren Personalausweis sowie einen der folgenden Nachweise bereit:



 



Digitaler Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoffe. Der digitale Nachweis kann auch als Ausdruck des QR–Codes vorgelegt werden (in Apotheken erhältlich).im Fall einer überstandenen COVID-19 Infektion: Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist. Liegt die Genesung mehr als sechs Monate zurück, muss zusätzlich der Nachweis einer mind. 14 Tage zurückliegenden Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vorliegen. Die Nachweise müssen in digitaler Form vorliegen. Der digitale Nachweis kann auch als Ausdruck des QR–Codes vorgelegt werden (in Apotheken erhältlich).Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der 2G-Regelung ausgenommen und müssen ein negatives Testergebnis (max. 24 h) vorweisen; die Impfunfähigkeit ist mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.Personen unter 18 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen und müssen einen negativen Test (max. 24h) vorweisenSchüler:innen, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, weisen sich durch ihren Schüler:innenausweis oder ihre BVG-Karte aus. Schüler:innen, die nicht regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden, haben ein negatives Testergebnis (max. 24 h) nachzuweisen. Von der allgemeinen Test- und Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.Innerhalb unserer Veranstaltungsstätten und während der Führung ist es vorgeschrieben, mind. eine medizinische Maske zu tragen.

IMAGO / Westend61

Daten & Fakten

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