• Stadtleben
  • Lockerungen in Berlin: Das ist der Stufenplan des Senats

Auf die Türen!

Lockerungen in Berlin: Das ist der Stufenplan des Senats

Die Sieben-Tages-Inzidenz sinkt in Berlin genau wie im gesamten Bundesgebiet kontinuierlich. Das bedeutet: Ab Anfang Juni geht das Leben wieder los, zwar etwas gebremst, aber doch in einem Umfang, wie wir es aus dem letzten Corona-Sommer kennen. Der Senat hat einen Stufenplan ausgearbeitet, nachdem in Berlin mehr und mehr Lockerungen in Kraft treten sollen – so die Inzidenz unten bleibt.

Corona und Lockerungen in Berlin: Nach diesem Stufenplan lockert der Senat.
Lockerungen für Berlin: Der Berlin hat einen Stufenplan entworfen, vieles wird wieder öffnen. Foto: Imago/Seeliger

Lockerungen ab Mittwoch, 19. Mai

Der erste Schritt hin zu einem Leben mit weniger Einschränkungen ist ein gewaltiger: Am Mittwoch tritt die Bundesnotbremse außer Kraft und damit auch die Ausgangssperre. Außerdem gelten lockerere Kontaktbeschränkungen. Draußen dürfen ab Mittwoch zwei Haushalte mit maximal fünf Personen zusammenkommen, drinnen darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Das Besuchsverbot ab 21 Uhr entfällt komplett und Kinder unter 14 Jahren werden bei Treffen weiter nicht mitgezählt.

Lockerungen ab Freitag, 21. Mai

Zum kommenden Wochenende wird das Leben der Berlinerinnen und Berliner wieder wesentlich freier. Zum Beispiel öffnen die Freibäder in Berlin: das müsst ihr dazu wissen. Auch die meisten Museen und Galerien empfangen wieder Gäste: Hier ist unsere aktuelle Übersicht. Welche Lockerungen für Gastro, Kitas, Shopping und alles andere gelten, lest ihr hier.

Stufe 1: Lockerungen ab 4. Juni

Ab 4. Juni nimmt das gesellschaftliche Leben wieder richtig Fahrt auf. Allerdings muss der Senat die Regelungen am 1. Juni noch beschließen, bevor sie offiziell gelten.

  • Kontaktbeschränkungen: Drinnen dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, draußen maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Weiterhin werden Kinder nicht mitgezählt.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen im Freien dürfen mit bis zu 500 Personen stattfinden, ab einer Teilnehmerzahl von 250 Personen gilt eine Testpflicht, bei weniger kommt es auf das Hygienekonzept an, ob getestet werden muss. Drinnen dürfen bis zu 100 Menschen zusammenkommen, ab 11 Personen gilt die Testpflicht. In der Kultur gelten, im Rahmenkonzept und wenn es eine maschinelle Lüftung gibt, Ausnahmen.
  • Freizeit: Bei Angeboten draußen, zum Beispiel im Kletterwald, gilt eine Reservierungs- und Testpflicht. Für die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten gilt das gleiche.
  • Sport: im Freien ohne Personenbeschränkungen, in geschlossenen Räumen maximal zehn Personen, in beiden Fällen aber mit Testpflicht für Erwachsene. Auch Wettkämpfe dürfen wieder stattfinden: im Freien und mit Testpflicht. Im Profisport darf wieder zugeschaut werden, allerdings müssen gibt es Obergrenzen und eine Testpflicht.
  • Hochschulen: Bibliotheken, Arbeits- und PC-Räume öffnen wieder, es gibt Unterricht mit Hygienekonzept in Kleingruppen. Die Mensen öffnen analog zur Gastronomie.
  • Fitnessstudios: Würden wieder öffnen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen (Abstand, Begrenzung Gäste etc.)
Corona und Lockerungen in Berlin: Nach diesem Stufenplan lockert der Senat.
Im Juni kann man wieder in größeren Gruppen im Park sitzen. Foto: Imago/gezett

Stufe 2: Lockerungen ab 18. Juni

  • Kontaktbeschränkungen: Drinnen dürfen sich maximal zehn Personen aus drei Haushalten treffen, draußen eine unbegrenzte Anzahl an Personen aus drei Haushalten. Weiterhin werden Kinder nicht mitgezählt.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen im Freien dürfen mit bis zu 1000 Personen stattfinden, ab einer Teilnehmerzahl von 250 Personen gilt generell eine Testpflicht, bei weniger kommt es auf das Hygienekonzept an, ob getestet werden muss. Drinnen dürfen bis zu 200 Menschen zusammenkommen, ab 11 Personen gilt die Testpflicht. Wieder gelten für die Kultur Ausnahmen, wenn sie sich innerhalb des Rahmenkonzepts bewegen und maschinell lüften.
  • Gastronomie: Es dürfen auch in den Innenbereichen Gäste bewirtet werden, allerdings gilt eine Test- und Reservierungspflicht sowie eine Personenbegrenzung.
  • Freizeitangebote: Alles, was draußen stattfindet, geht nun ohne Terminbuchung und Test, dafür ist ein Hygienekonzept Pflicht. Drinnen gilt Terminbuchungs- und Testpflicht. Stadtrundfahrten sind nun auch in geschlossenen Fahrzeugen erlaubt, genauso wie Ausflugsfahrten in geschlossenen Schiffen und Stadtführungen in Innenräumen.
  • Hotels: Touristische Übernachtungen mit maximal 50 Prozent Belegung sind ab jetzt erlaubt, es besteht Testpflicht.
  • Hochschulen: Prüfungen und Lehrveranstaltungen finden in Präsenz statt, Testung und Hygienekonzept vorausgesetzt.
  • Sport: Im Freien dürfen Gruppen ohne Test Sport machen. Auch außerhalb des Profisports dürfen im Freien wieder Wettkämpfe mit Zuschauenden stattfinden, es bestehen allerdings Testpflicht und Personenobergrenzen. Wettkämpfe drinnen finden nur mit Testpflicht, Personenobergrenzen und ohne Zuschauende statt. Trainiert werden darf ohne Personenobergrenze, für Erwachsene besteht dabei eine Testpflicht.
  • Einzelhandel: Im Einzelhandel werden die Kontaktverfolgung und die Testpflicht aufgehoben.
  • Prostitution: Bordelle öffnen wieder, Sexarbeit darf mit Hygienekonzept und Terminen vermittelt werden, es gilt eine Testpflicht.

Mehr zum Thema

Ihr braucht noch einen Schnelltest, bevor ihr endlich wieder loszieht? Schnelltest in Berlin: Wo es kostenlose Tests gibt und weitere wichtige Infos. Auch bei den Impfungen geht es vorwärts. Wir haben alle Infos zu Impfungen in Berlin. Die Außengastronomie öffnet – aber sind die Wirte und Wirtinnen überhaupt schon so weit? Wir haben nachgefragt, welche Restaurants in Berlin öffnen und haben die besten Tipps fürs Comeback. Mehr Infos zur Pandemie und Lockerungen findet ihr auf der Seite der Berliner Regierung.

Tip Berlin - Support your local Stadtmagazin