Pandemie

Senat verschärft Corona-Regeln: Tanzverbot und Obergrenzen

Die Ankündigung stand seit Dienstag im Raum. Nun setzt der Berliner Senat um, was der Bund-Länder-Gipfel am 2. Dezember beschlossen hat. Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hatte bereits umfassende Einschränkungen gefordert. Was wird nun geschlossen, wo werden Kapazitäten beschränkt, wer muss auf Kontakte verzichten? Berlins neue Regeln im Überblick.

Schlange vorm Kitkat-Club am 1. Dezember. Am 3. Dezember hat der Senat die Corona-Regeln verschärft: In Clubs darf bald nicht mehr getanzt werden. Foto: Imago/Pemax
Schlange vorm Kitkat-Club am 1. Dezember. Am 3. Dezember hat der Senat die Corona-Regeln verschärft: In Clubs darf bald nicht mehr getanzt werden. Foto: Imago/Pemax

Senat beschließt neue Corona-Regeln

Der Berliner Senat ist am Freitag, 3. Dezember, zu einer Sondersitzung zusammengekommen und hat im Anschluss verkündet, auf welche Corona-Regeln Berlin sich einstellen kann. Umgesetzt werden soll, was Bund und Länder am Vortag beim Corona-Gipfel beschlossen haben. Darüber hinaus passt Berlin für einige Bereiche die Regeln an und geht über das hinaus, was bundesweit gelten soll.

Corona-Regeln in Berlin: Kleinere Veranstaltungen, Tanzverbot

Veranstaltungen: Die Obergrenze für Sport- und Kulturveranstaltungen ist in Berlin niedriger. Hier gilt: Bei Veranstaltungen in Innenräumen sind maximal 2.500 Menschen zugelassen, bei Veranstaltungen im Freien gilt eine Obergrenze von 5.000 Personen. Das betrifft Veranstaltungen mit einem Hygienerahmenkonzept, bei anderen Veranstaltungen liegen die Grenzen deutlich darunter: maximal 200 Menschen in Innenräumen, höchstens 1.000 im Freien.

Clubs und Diskotheken: Berlin will (und kann) die Betriebe nicht schließen, wird aber ein Tanzverbot umsetzen. Tanzlustbarkeiten werden untersagt, Clubs und Diskotheken müssen sich also wieder auf gastronomische Angebote beschränken. Im Freien gilt das Verbot nicht, hier bleiben Veranstaltungen mit dem sperrigen Begriff „Tanzlustbarkeiten“ erlaubt.

Bars und Restaurants werden nicht geschlossen, der Senat prüft allerdings, wie man den gastronomischen Betrieb so organisieren kann, dass die Sicherheit größer wird. Bei früheren Verordnungen waren feste Sitzplätze für Gäste in Bars und Restaurants verpflichtend.

Weihnachtsmärkte können weiterhin geöffnet bleiben, 2G ist für sie verpflichtend, zudem gilt die Maskenpflicht. Wichtig dabei ist die Umsetzung und möglicherweise auch die Entzerrung an Weihnachtsmärkten, die nicht auf einem gut eingrenzbaren Platz stattfinden, sondern von vielen Seiten zugänglich sind.

3G-Regel für den Zugang zu Dienstgebäuden des Landes Berlin. Die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr wird ausgeweitet, sie gilt nun bereits an Bahnsteigen und Fährterminals.

Corona-Regeln: Was die Bund-Länder-Konferenz beschlossen hat

Bund und Länder haben sich am 2. Dezember auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, die bundesweiten Regeln werden auch in Berlin gelten. Zu den Beschlüssen gehören Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ein Haushalt darf sich nur noch mit einem weiteren treffen. Geimpfte und Genese sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen, nimmt jedoch nur eine ungeimpfte Person an Treffen teil, gelten Beschränkungen. Zudem wurde die Ausweitung von 2G-Regeln mit Option auf 2G-Plus beschlossen, daneben Feuerwerksverbote und ein Fahrplan für die Impfpflicht.

Einige Punkte aus der Bund-Länder-Runde gelten hier schon jetzt: umfassende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte im Einzelhandel, in der Gastronomie und Kultur, darüber hinaus Maskenpflicht an Schulen und 2G-Plus-Regeln, bei denen das Plus entweder Abstand, Maske oder Testpflicht bedeutet. Was die Bund-Länder-Runde am 2. Dezember beschlossen hat, könnt ihr hier im Detail nachlesen.

Ab wann gelten die Corona-Regeln in Berlin?

Berlin hat derzeit nicht die rechtliche Handhabe für die beschlossenen Änderungen. Die neuen Regeln können in Kraft treten, sobald das Infektionsschutzgesetz angepasst worden ist. Der Berliner Senat rechnet damit, dass die neuen Regeln ab kommenden Mittwoch, 8. Dezember, gelten.


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