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Der Berliner Techno wird zum Unesco-Weltkulturerbe

Sechs deutsche Traditionen sind neu in die Liste des immateriellen Unesco-Kulturerbes aufgenommen worden. Eine davon: der Berliner Techno.

Foto: IMAGO / Achille Abboud
Die Aufnahme der Technokultur ins Unesco-Weltkulturerbe hat auch „Rave the Planet“ vorangetrieben. Foto: Imago/Achille Abboud

Techno wird Kulturerbe – neben Bergsteigen in Sachsen und Finsterwalder Sangestradition

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Techno hat sich als Herzschlag Berlins erwiesen. Eine kulturelle Strömung, die Menschen aus allen Ecken der Welt anzieht und die Hauptstadt zu einem internationalen Dreh- und Angelpunkt für elektronische Musik macht. Nun gehört der Berliner Techno zum Unesco-Weltkulturerbe. 

Die Kultusministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben am 13. Februar beschlossen, das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu erweitern. Neben der Berliner Technokultur und dem Bergsteigen in Sachsen wurden die Finsterwalder Sangestradition, der Kirchseeoner Perchtenlauf, die Schwälmer Weißstickerei und der Viez (Apfel- oder Birnenwein in Rheinland-Pfalz und im Saarland) aufgenommen. Damit gebe es nun 150 Einträge in der Liste, die die Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland zeigten, heißt es in einer Pressemitteilung.

Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, betont, dass die Neuzugänge nicht nur die regionale Vielfalt erweitere, sondern sie auch für einen erweiterten Kulturbegriff stünden, der sich gegen die absurde Trennung von E- und U-Kultur wendet. Bezeichnend dafür sei die Aufnahme der Technokultur, welche seit mehr als 30 Jahren ein wichtiger Sound der Hauptstadt und auch für viele Menschen der ganzen Welt sei. „Die Berliner Technokultur steht seit vielen Jahren für Werte wie Vielfalt, Respekt und Weltoffenheit”, so Roth.

Rechtliche und gesellschaftliche Vorteile durch die Aufnahme

Die Aufnahme der Technokultur hatte die GmbH Rave the Planet vorangetrieben, bei deren jährlichen Techno-Paraden immer wieder für die Würdigung von Technokultur demonstriert wurde. Durch die Aufnahme erhofften sie sich rechtliche und gesellschaftliche Vorteile. Auf ihrer Website schreiben sie: „Der Status ‘Immaterielles Kulturerbe‘ senkt Hürden und Auflagen bei der Eröffnung und Erhaltung von Kulturstätten und auch der Zugang zu staatlichen Subventionen und gemeinnützigen Förderungen wird einfacher.”

Die Berliner Clubszene entwickelte sich vor allem nach der Wiedervereinigung zu einer der weltweit maßgeblichen Keimzellen der Technosubkultur. Die elektronische Musikrichtung wurde insbesondere zu einer Art Soundtrack der Wendejahre nach der Wiedervereinigung. Besonders die Loveparade, auf die wir hier zurückblicken, steht sinnbildlich dafür. Überhaupt gab es in den 1990er-Jahren prägende Clubs in Berlin.

Die Unesco unterstützt seit mehr als 20 Jahren die Weitergabe, die Dokumentationen und den Erhalt lebendiger Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Deutschland gehört dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2013 an.


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