Die Zeit der Ruhe ist offenbar vorbei: Die leeren Sehenswürdigkeiten der Stadt könnten sich bald wieder mit Tourist*innen füllen. Ab Montag, 25. Mai, dürfen die Hotels wieder Privatreisende empfangen, gleiches gilt für Jugendherbergen, Pensionen und andere Unterkünfte. Die Tourist*innen kehren damit wieder verstärkt nach Berlin zurück,
Korrespondierend mit schrittweise zurückgehenden Grenzkontrollen und Neuregelungen für Einreisende nach Deutschland dürfte es nicht lange dauern, bis Berlin als Reiseziel wieder attraktiver wird. Nur die Gruppe der Feierwütigen, die gern mit dem Billigflieger in die Hauptstadt kommt und sich wochenends vorm Berghain einreiht, dürfte sich noch etwas gedulden. Die Clubs bleiben dicht.
Hotel wieder für Touristen offen: Es gibt einige Regeln
Die Hoteliers der Stadt müssen sich wie Restaurants an einige Regeln halten. Die Speisebereiche werden dabei wie eigenständige Gastronomien behandelt. Die Hygieneregeln der Restaurants in Berlin gelten auch hier: Also genug Abstand zum Nachbarstisch, keine Selbtsbedienung, möglichst Speisekarten, Gewürzstreuer etc. auf den Tischen.
Über eine Maskenpflicht können die Hotels selbst entscheiden. Sichergestellt werden muss aber, dass alle Gäste zu jeder Zeit genug Abstand zueinander halten können. So werden viele Häuser auf dem Boden zum Beispiel Abstandsmarker anbringen, die wir inzwischen von Geschäften und Institutionen kennen – etwa die Aufkleber auf dem Boden im Supermarkt, die uns zeigen, wie viel Abstand wir in der Kassenschlange zum nächsten Kunden halten sollten.
Spas und Bars bleiben dicht – Private Feiern werden erlaubt
Zwei wichtige Einnahmequellen in vielen Häusern bleiben weiter trocken – genau wie die Gäste: Reine Ausschankbereiche, wie es in der Verordnung des Senats heißt und damit vor allem reine Bars adressiert, sind weiterhin dicht. Eine Änderung ist (wie bei regulären Bars außerhalb von Hotels) vorerst nicht in Sicht. Auch dürfen Spa- und Wellness-Bereiche nicht genutzt werden.
Zumindest ein Punkt dürfte die Hoteliers dagegen freuen – ausgehend davon, dass es in vielen Häusern auch ein wichtiges Einkommensstandbein ist: „Die nach der Verordnung erlaubten Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen dürfen auch in den für den Publikumsverkehr geöffneten Gaststätten stattfinden.“ Erlaubt sind damit private beziehungsweise familiäre Veranstaltungen, zum Beispiel Trauerfeiern sowie Feierlichkeiten anlässlich von Taufen und Hochzeiten. Maximal erlaubt sind dabei 20 Personen.
Gästezahl nicht beschränkt, dafür mehr Vorschriften
Hotels haben keine Beschränkungen in Sachen Gästezahl. Zimmer müssen aber nach der Belegung zuerst 48 Stunden frei bleiben, ehe die nächsten Gäste hineindürfen. Das Reinigungspersonal solle so gründlich wie möglich reinigen – wobei zu hoffen ist, dass dies auch schon vor Corona der Fall war. Häufiger gereinigt werden als bisher vorgeschrieben müssen öffentliche Bereiche.
Mehr als 100 Hotels hatten in Berlin den Betrieb vollständig eingestellt und müssen nun erst einmal wieder hochfahren. Der Verband Dehoga Berlin empfiehlt dafür in einer umfangreichen Liste diverse Schritte, etwa die Wasserhähne erst einmal eine Weile laufen zu lassen und die Klimaanlagen schon vor Ankunft der ersten Gäste wieder einzuschalten.
Einige Häuser, zum Beispiel das Adlon, hatten einen Notbetrieb aufgenommen, da Geschäftsreisende weiterhin untergebracht werden durften. Dies füllte die großen Löcher in den Finanzen allerdings kaum irgendwo – denn ohne Events, Tagungen und Kongresse sind auch in der Hauptstadt deutlich weniger Geschäftsreisende unterwegs gewesen.
Tipps (nicht nur) für Berlin-Besucher:
Gerade angekommen und noch kein Idee für die Zeit in Berlin? Wie wäre es mit einer Wanderung auf den Spuren der Geschichte: Diese Orten in Berlin Mitte zeugen vom Kriegsende. Bei gutem Wetter ist es ein Vergnügen, durch die schönen Parks der Stadt zu spazieren. Und viele Museen und Kulturinstitutionen haben auch wieder geöffnet.