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Harte Regeln

Berlin im Lockdown: Alkoholverbot, Schulen und Shops dicht – alle Infos

Plötzlich geht doch alles schneller als gedacht: Hatten viele Menschen angenommen, es würde erst nach Weihnachten einen härteren Lockdown geben, war die Politik nun doch schneller: Nach längeren Beratungen gab die Bundesregierung am Sonntag bekannt, man habe sich darauf geeinigt, dass ab Mittwoch, 16. Dezember, schärfere Maßnahmen gelten.

Der Regierende Buergermeister von Berlin Michael Müller gab die Corona-Regeln für Berlin bekannt – angenehmer wird es nicht: ab 16.12. ist Berlin im Lockdown. Foto: Imago Images/Contini
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller gab die Corona-Regeln für Berlin bekannt – angenehmer wird es nicht: ab 16.12. ist Berlin im Lockdown. Foto: Imago Images/Contini 

Das trifft unter anderem viele Geschäfte, aber zum Beispiel auch Friseursalons und Kosmetikstudios. Damit reagiert die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten gemeinsam auf ein unverändert hohes Infektionsgeschehen in Deutschland. Denn der Lockdown light, wie die bisherigen Maßnahmen genannt wurden, hatte kaum nennenswerte Auswirkungen darauf.

Lockdown in Berlin wird härter: Neue Regelungen gelten mehrere Wochen

Schon vor wenigen Tagen hatte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller erklärt, er halte es nicht für notwendig, nach Weihnachten noch Pullover shoppen zu können. Die Realität hat diese unter anderen von Einzelhandelsverbänden bereits kritisierte Äußerung nun sogar noch überholt – bereits vor den Feiertagen ist Schluss, öffnen sollen nur noch Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten.

Diese Regelungen gelten vorerst bis 10. Januar:

Feiern/Zusammenkünfte: Weiterhin maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten – dazu dürfen in Berlin zwei Kinder kommen. Ausnahme? Weihnachten! Dann gilt der einladende Haushalt als eine Person, zudem dürfen vier weitere Personen aus bis zu vier Haushalten kommen. Beispiel: Ehepaar Schröder lebt zusammen und gilt als ein Haushalt – als Einladende folglich als eine Person.

Nun können vier weitere Personen kommen; zum Beispiel jeweils eine aus einem Haushalt. Oder aber ein weiteres Ehepaar, das zusammenlebt (ein Haushalt), plus zwei Personen aus unterschiedlichen Hauhalten. So könnte es theoretisch zu höheren Gruppenzahlen kommen. Auch eine Vierer-WG ist ein Haushalt, somit laut Berliner Regel eine Person – vier weitere dürfen kommen. Kinder bis 14 zählen nicht. Diese Sonderregel gilt vom 24. bis zum 26. Dezember.

Ausgangsbeschränkungen: Es gibt sie nicht in fixierter Form, allerdings als Aufruf: Die Menschen sind angehalten, Kontakte zu vermeiden. Wer nicht muss, soll seine Wohnung idealerweise nicht verlassen.

Schulen: Machen dicht, und zwar schon am, 16. Dezember. Bis zu den Ferien soll digital unterrichtet werden. „Schulisch angeleitetes Lernen zu Hause“ nennt der Bildungssenat seinen Plan, der auch nach den Weihnachtsferien fortgeführt werden soll.

Kitas und Grundschulen: Es wird auf eine Notbetreuung reduziert – vergleichbar mit März.

Schlange vor Glühweinstand in der Grimmestrasse in Kreuzberg: Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist in Berlin mit dem harten Lockdown nun verboten. Foto: Imago Images/Travel-Stock-Image
Schlange vor Glühweinstand in der Grimmestrasse in Kreuzberg: Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist in Berlin mit dem harten Lockdown nun verboten. Foto: Imago Images/Travel-Stock-Image

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit: Ende der Glühweinstände

Geschäfte: Alle, die für das täglich Leben notwendig sind – Tankstellen, Supermärkte, Drogerien, Tierbedarf, natürlich Apotheken – können aufmachen. Auch Buchhandlungen zählen in Berlin dazu, Weihnachtsbäume dürfen ebenfalls weiter verkauft werden, Werkstätten fallen weiterhin ebenso nicht unter die Regel. Was zum Beispiel Beauty-Treatments und ähnliches anbelangt: nur mit medizinischem Hintergrund.

Friseur: Ab Mittwoch dicht.

Alkohol: In der Öffentlichkeit gilt ein Alkoholverbot. Das dürfte den Glühwein-Abverkauf mancher Restaurants direkt wieder beenden.

Vor und nach der Schließung der Friseure standen Menschen im Frühjahr in Berlin Schlange für einen Haarschnitt. Foto: Imago Images/Schicke

Silvester: Es gilt ein Versammlungsverbot, auch der Verkauf von Feuerwerk wird verboten.


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