Ist die Sperrstunde schon wieder Geschichte? In Berlin hat das Verwaltungsgericht offenbar entschieden, dass die Schließung ab 23 Uhr nicht rechtens ist – das bedeutet, dass einige Bars wieder öffnen dürfen. Das Alkoholverbot von 23 bis 6 Uhr bleibt aber bestehen.
Geklagt hatten elf Gastronomen in zwei Eilverfahren. Am Freitagmorgen dann die Entscheidung der Justiz: Es gibt keinen vernünftigen Grund für die Sperrstunde, das Infektionsrisiko sei nach 23 Uhr nicht unbedingt höher als sonst. Das Urteil bedeutet vorerst nicht, dass alle Bars einfach öffnen dürfen. Derzeit gilt dies für die sechs Betriebe, die geklagt hatten. Allerdings dürften sehr schnell weitere Bars und Restaurants folgen – und möglicherweise auch einfach geöffnet bleiben angesichts des Urteils.
Ds Urteil bedeutet allerdings nicht, dass die Nacht durchgebechert werden kann: Das Alkoholverbot bleibt bestehen. Demnach darf nichts alkoholhaltiges zwischen 23 und 6 Uhr ausgeschenkt werden.
Sperrstunde wegen Corona: Senat kann zum Oberverwaltungsgericht ziehen
Die „BZ“ hat mit einem der Anwälte gesprochen: „Es liegt nun beim Senat, ob dieser zum Oberverwaltungsgericht geht“, wird Niko Härting zitiert. Der „Morgenpost“ sagte der Jurist: „Für die Gastro-Sperrstunde fehlte von Anfang an jede vernünftige Begründung. Wir freuen uns daher, dass das Verwaltungsgericht jetzt ein Machtwort gesprochen hat.“
Für Berlins Betriebe ist die Sperrstunde ein Drama. Wir sprachen mit einer Mitarbeiterin des „Magendoktors“ im Wedding über die Probleme. Viele Gastronom*innen in Berlin bezweifelten, dass die Menschen, die länger trinken wollen, dies dann nicht einfach im Privaten tun – und dort möglicherweise mit geringerem Abstand als in Bars.
Inwiefern nun schnell andere Bars nachziehen, wie Berlin weiter vorgeht und was das auch zum Beispiel für die Schließung von Geschäften von 23 bis sechs Uhr auf Anordnung des Senats bedeutet, wird sich in den kommenden Tagen zeigen.